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Jahr: 2024

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Tiroler Tageszeitung

„Causa Stoll bald ein Fall fürs Gericht?“, Seite 21

Causa Stoll
bald ein Fall
fürs Gericht?

Entscheidung über Amtsenthebung

des Oppositions-Stadtrates Markus

Stoll würde in letzter Instanz beim
Verfassungsgericht liegen.

Innsbruck - Eine Amtsenthebung wegen Unvereinbarkeit droht dem Oppositions-
Stadtrat Markus Stoll („Das
Neue Innsbruck“), weil er neben seiner politischen Tätigkeit auch Geschäftsführer einer Holzverarbeitungsfirma
im Bezirk Innsbruck-Land ist.
Wie berichtet, hat der Rechtsausschuss im Innsbrucker
Gemeinderat unter Berufung
auf das Unvereinbarkeitsund Transparenzgesetz entschieden, dass eine Unvereinbarkeit gegeben ist.
Christine Salcher, Leiterin der Gemeindeabteilung
des Landes, sieht diese Unvereinbarkeit trotz der Tatsache, dass Stoll nicht amtsführender Stadtrat ist: „Er
stimmt trotzdem bei den Ab-

Forex TT/Liebl

_

‚ Es liegt nun an
Stadtrat Stoll, eine
Stellungnahme abzugeben oder die Unvereinbarkeit aufzulösen. “

Benjamin Plach
(Mitglied Rechtsausschuss)

stimmungen mit, seine Stimme könnte auch ausschlaggebend sein. Zudem hat jeder
Stadtrat Zugriff auf gewisse
Informationen“, erklärt sie.

Stoll hat - sobald ihm der
Beschluss zugestellt wird —
drei Monate Zeit, darauf zu
reagieren. Er kann die Unvereinbarkeit auflösen, indem er
entweder seinen Geschäftsführer-Posten zurücklegt
oder sein Stadtratsamt listenintern abtritt.

„Danach beschäftigt sich
erneut der Unvereinbarkeitsausschuss mit dem Fall.
Wenn dieser zu dem Schluss

Markus Stoll könnte seine Funktion als Stadtrat an Klara Neurauter, Franz

kommt, dass die Unvereinbarkeit weiter vorliegt, kann
er einen Bericht an den Gemeinderat stellen“, erklärt
Salcher. „Dieser wiederum
kann einen Antrag an den
Verfassungsgerichtshof auf
Amtsenthebung aussenden“, erklärt die Expertin.
Sie betont, dass es sich um
eine „Kann-Bestimmung“
handelt, der Unvereinbarkeitsausschuss sei gesetzlich
nicht zu einer Antragstellung
verpflichtet.

„Diesbezüglich ist noch
keinerlei Entscheidung gefallen, es liegt nun erst einmal
an Stadtrat Stoll, eine Stellungnahme zur bundesgesetzlich vorliegenden Unvereinbarkeit abzugeben oder
diese aufzulösen“, sagt Benjamin Plach (SPÖ), Mitglied
des Ausschusses. Über einen
tatsächlichen Amtsverlust
könnte in letzter Instanz also
nur das Verfassungsgericht
entscheiden.

Sollte Stoll sein Amt als
Stadtrat parteiintern weitergeben, bleibt allerdings die
Frage, wer dieses übernehmen könnte. Bei der Liste
„Das Neue Innsbruck“ bleiben nach dem Abgang von
Florian Tursky nur drei weitere mögliche Kandidaten
übrig. Zum einen wäre das
Klubobmann Franz Jirka,
der als Geschäftsführer eines
Innsbrucker Unternehmens
wohl ebenfalls von der Unvereinbarkeit betroffen wäre.
Seine Stellvertreterin, Klara
Neurauter, dürfte mit ihrer
Funktion im Innsbrucker Gemeinderat wohl eingedeckt
genug sein. Bleibt zu guter
Letzt noch die ehemalige
Bürgermeisterin, Vize-Bürgermeisterin und Stadträtin
Christine Oppitz-Plörer. Der
Gemeinderätin gelang es aber
zuletzt offenbar nicht einmal,
Klubchefin zu werden, wie es
hinter vorgehaltener Hand
heißt. Auch die Dreierkoalition dürfte wohl keine große
Freude mit der Rückkehr der
einstigen Bürgermeisterin
haben. (TT)

Jirka oder Christine Oppitz-Plörer (v.l.n.r.) abgeben. Foto: TI/Liebi

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