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Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_01_22_Presse_OCR
- S.8
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Kronenzeitung
„Härtefallregelung beim Parken“, Seite 29
® Innsbruck knausert bei Anwohnerparkkarten ®© Autofahrernahe Parteien fordern:
Härtefallregelung l1mm Purken
Nur 770 Anwohnerparkkarten hat die Stadt Innsbruck
laut einer aktuellen Anfragebeantwortung ausgestellt —
Tendenz fallend. „Wir sind mit einer Vielzahl von Beschwerden Betroffener konfrontiert, deren Karten plötzlich nicht verlängert werden“, sagt Vize-BM Markus
Lassenberger (FP) und fordert eine Härtefallregelung.
In den letzten Monaten seien die Anrufe und Termine
zur Anwohnerparkkarte immer mehr geworden. „Die
Menschen verstehen die Begründung der Ablehnung
nicht, zumal sie oft schon
mehr als acht bis zehn Jahre
im Besitz einer Anwohnerparkkarte sind. Auch ist die
Begründung des Amtes
nicht nachvollziehbar“, sagt
Vize-BM Lassenberger.
Teilweise werde von zumutbaren Parkplätzen in
300 Meter Entfernung gesprochen. „Woher diese
Auslegung kommt, ist für
mich nicht schlüssig. Ich
glaube, man nimmt da einfach die Tiroler Bauordnung
als Begründung, was aber
aus meiner Sicht falsch ist.“
Richtig sei jedoch, dass
der Verwaltungsgerichtshof
festgestellt hat, sollte ein
Parkplatz in der Wohnhausanlage verfügbar sein, so
könne das Ansuchen auf
eine Anwohnerparkkarte abgelchnt werden. Ortsübliche
Preise bis zu 180 Euro für
einen Stellplatz zu bezahlen
sei jedoch für kaum jemanden leistbar. Zudem werde
bei den 300 Metern Entfernung keine Rücksicht auf
den Gesundheitszustand des
Antragstellers genommen.
„Hier wäre also dringend
eine Härtefallregelung gefordert“, sagt Lassenberger.
„Wir haben es wieder mit
einem Willkürakt grüner
Verkehrspolitik zu tun, welche nur darauf abzielt, den
Innsbrucker Autofahrerinnen und Autofahrern das
Leben so schwer wie möglich zu machen“, sagt Ge-
recht-GR Gerald Depaoli.
Philipp Neuner
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( ausg. Fahrzeuge mit
_ Parkkarten für die |(
Zone Y und N i
Weiße Linien deuten auf
Innsbrucks Straßen auf
Anwohnerparkzonen hin.
Wer hier ohne Berechti-
gung parkt, wird gestraft —
mitunter trotz gelöstem
Kurzparkschein.
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