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Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_07_15_Presse_OCR
- S.4
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Tiroler Tageszeitung
„Innsbruck Tourismus muss neu wählen“, Seite 4
Die Mitglieder von Innsbruck Tourismus müssen emeut die Gremien (Auf-
Innsbruck
Tourismus muss
neu wählen
Ein kurz vor Einreichfrist geänderter
Wahlvorschlag führt zur Aufhebung der Wahl
im Tourismusverband Innsbruck von Ende
November. Sie muss wiederholt werden.
Innsbruck - Am 29. November 2021 wurden die Gremien von Innsbruck Tourismus
neu gewählt: Aufsichtsrat und
Vorstand. Das Wahlsystem
ist kompliziert, abgestimmt
wird in drei Stimmgruppen.
Der Aufsichtsrat wählt dann
den dreiköpfigen Vorstand.
Bereits am Wahlabend rückte
die Liste des Natterer Campingplatzbetreibers Georg
Giner in den Mittelpunkt.
’ Dem Urteil ist
selbstverständlich
Folge zu leisten, wir
warten allerdings auf
die Erkenntnisse des
Landes dazu.“
Mario Gerber
Schließlich hatte Giner seine ursprünglich eingereichte
Liste nachträglich abgeändert. Kurz vor Einreichfrist
für die Wahl. Die beiden Innsbrucker Unternehmer Thomas Hudovernik und Thomas
Weber wurden gestrichen.
Giner meinte damals, er habe vor dieser Listenänderung
aus der Abteilung Tourismus
die Auskunft erhalten, dass
er hierzu als Listenführer bis
zum Ablauf der Eingabefrist
jederzeit berechtigt sei. „Ich
habe nach bestem Wissen
und Gewissen gehandelt.“
Die Wahl wurde jedoch von
Hudovernik beeinsprucht, das
Land wies die Beschwerde ab.
Es folgte der Gang zum Landesverwaltungsgericht, und
das kippte jetzt die Wahl des
Aufsichtsrats. Sie muss wiederholt werden —- und zwar mit
den ursprünglich bis 1. No-
vember eingebrachten Wahlvorschlägen. Am Donnerstag
erhielt das Land die Entscheidung. Die weitere Vorgangsweise wird jetzt geprüft.
Das Landesverwaltungsgericht begründete die Aufhebung damit, dass der geänderte Wahlvorschlag an eine
personalisierte E-Mail-Adresse eines Mitarbeiters der
Abteilung Tourismus beim
Amt der Tiroler Landesregierung knapp vor Ende der Einreichfrist übermittelt worden
sei. „Ein solches Vorgehen
bewirkt keine rechtswirksame Einbringung, weshalb der
Vorschlag als nicht fristgerecht eingebracht und daher
ungültig zu werten war. Zudem wurde dem Erfordernis,
Wahlvorschläge eigenhändig
zu unterschreiben, durch die
Übermittlung einer E-Mail
mit eingescanntem Wahlvorschlag nicht entsprochen.“
Schlussendlich hatten aus
der Sicht des Gerichts die
„Rechtswidrigkeiten“ Einfluss
auf das Ergebnis der Wahl.
Den Aufsichtsratsvorsitz
führt seit damals IKB-Vorstand Thomas Pühringer,
Mario Gerber steht als neuer
Obmann dem dreiköpfigen
Vorstandsteam vor. Sie kommen jetzt unverschuldet zum
Handkuss und müssen die
Suppe auslöffeln. „Dem Urteil
ist selbstverständlich Folge zu
leisten, wir warten allerdings
auf die Erkenntnisse des Landes dazu“, erklärte Gerber in
einer ersten Reaktion gegenüber der TT.
Heute soll es dazu die ersten Gespräche geben, neu
muss in jedem Fall gewählt
werden. (pn)
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