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Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_04_15_Presse_OCR
- S.4
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Tiroler Tageszeitung
„Geförderte Wohnungen schon bald im Angebot“, Seite 2
Analyse
Geförderte Wohnungen
schon bald im Angebot
Von Reinhard Fellner
ar die Politik früher gewohnt,
; / schrankenlos zu lenken und
zu entscheiden, sieht sie sich
nun schon seit Jahren auf allen Ebenen einem Kontrollorgan gegenüber,
welches den politischen Gegner weit
überflügelt: dem klagsfreudigen Bürger
und der Justiz. So auch die Innsbrucker
Stadtpolitik, die die künftige Vergabe von
geförderten Eigentumswohnungen wohl
neu überdenken müssen wird. Nach der
Klage einer Wohnungskäuferin, die es
nicht wahrhaben wollte, dass auf ihrer
Eigentumswohnung über Generationen
und somit praktisch auf Ewigkeit ein
Vorkaufsrecht der Stadt verbüchert ist,
haben nun Landesgericht und Oberlandesgericht derartige — zumal für den
Laien unverständliche — Klauseln in
Kaufverträgen als Verstoß gegen den
Konsumentenschutz und
das Wohnungseigentumsgesetz bewertet. Sollte
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auf Seite 6
reinhard.fellner@tt.com
sich der Oberste Gerichtshof nicht gegen
beide Instanzen stellen, sind die Klauseln
in etlichen Verträgen Geschichte und
auch einige dieser mit öffentlichen Geldern geförderten Wohnungen wohl bald
auf dem Immobilienmarkt. Zweifellos
ein unerwünschter Effekt, dass sozialer
Wohnbau in den Bereich der Spekulation
entgleitet.
Andererseits kennen auch sonstige
Normen der heimischen Wohnbauförderungen keine längeren Bindungsfristen
als 15 Jahre und darf das Wesen des
Eigentumsbegriffs durch Förderungen
nicht völlig konterkariert werden.
Hinter vorgehaltener Hand heißt es bei
Immobilien-Insidern deshalb jetzt schon,
dass bei Bestätigung des Urteils künftig
wohl immer weniger wohnbaugeförderte
Eigentumswohnungen auf den Markt
kommen werden. Gemeinden könnten
zielgruppenorientiertes, leistbares Wohnen wohl noch am besten über politisch
definierte und somit steuerbare Mietverhältnisse sicherstellen. Das hat etwas für
sich. Sind gemeindeeigene Wohnungen
doch jedenfalls der Spekulation entzogen und lässt sich auch der Zeitraum
der öffentlich subventionierten Nutzung
am tatsächlichen Bedarf der jeweiligen
Mieter konkret festmachen.
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