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Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_04_15_Presse_OCR
- S.5
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Tiroler Tageszeitung
„Auf großer Fahrt“, Seite 5
Auf großer Fahrt
Politiker, Beamte oder Funktionäre legen oft weite Strecken zurück. Dafür stehen einigen von ihnen
Dienstautos zur Verfügung. Aber wer hat in Tirol welche Wägen? Und was kosten sie? Ein Rundruf.
Von Benedikt Mair
Innsbruck - Helmut Hagers
Geschmack scheint exquisit
zu sein. Zumindest was Autos
anbelangt. Der Innsbrucker
Branddirektor hat der Stadtführung einen Audi Q8 E-
Tron als sein mögliches neues
Kommandofahrzeug präsentiert. Kostenpunkt: 75.000 Euro. Daraus wurde, wie berichtet, nichts. Dennoch wirft der
Fall die Frage auf, wie die mit
öffentlichem Geld finanzierten Dienstwagen-Fuhrparks
in Tirol ausgestattet sind.
‚ ‚ Die Kosten für den
Dienstwagen des
Landesfeuerwehrkommandanten betragen
zirka 50.000 Euro.“
Anton Wegscheider
(Sprecher Feuerwehrverband)
Beim Tiroler Feuerwehrverband sind aktuell zehn
Dienstautos im Einsatz. „Sie
werden dem Landesfeuerwehrkommandanten sowie
den neun Bezirksfeuerwehrkommandanten zur Ausführung ihrer Tätigkeit zur Verfügung gestellt“, sagt Sprecher
Anton Wegscheider. Eine
private Nutzung der Fahrzeuge sei jedoch nicht vorgesehen. Auf Bezirksebene sind
die Kommandanten mit einem VW Tiguan ausgestattet,
Landeskommandant Jakob
Unterladstätter nutzt einen
BMW X3, um von A nach B
zu kommen. „Er hat ihn von
seinem Vorgänger übernommen“, betont Wegscheider.
„Und legt aufgrund seiner
österreichweiten Verpflichtungen jährlich rund 45.000
Kilometer zurück. Die Kosten für den Dienstwagen des
Landesfeuerwehrkommandanten betragen zirka 50.000
Euro, jene für die Autos der
Bezirkskommandanten etwa
42.000 Euro. Sie werden alle
zweckmäßig ausgewählt.“ In
der Regel würden die Wägen
acht Jahre lang oder bis zu einer Laufleistung von 180.000
Kilometern verwendet. Vorher ausgetauscht würden sie
nur bei triftigen technischen
Gründen, meint der Sprecher.
Keinen Anspruch auf einen persönlichen Dienstwagen haben indes Beamte der Tiroler Polizei, wie es
auf Nachfrage beim zuständigen Bundesministerium
für Inneres (BMI) heißt. Alle
Fahrzeuge, die bei der Exekutive im Einsatz seien, würden „ausschließlich gemäß
ihrem vorgesehenen Einsatzzweck ausgewählt“. Eine
private Nutzung sei „unter
Bei der Landtagswahl im Vorjahr fuhr Anton Mattle zur Stimmabgabe in
seiner Heimatgemeinde Galtür mit dem Privatwagen vor. Als Landeshaupt-
mann steht ihm ein Dienstauto zu.
bestimmten Voraussetzungen“ erlaubt, wobei diese
Verwendung laut BMI „sehr
eingeschränkt ist“.
Im Stadtmagistrat Inns-
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Foto: APA/zeitungsfoto.at
bruck gebe es „keine Dienstwägen, die einer bestimmten Person, sondern immer
nur welche, die einem Amt
beziehungsweise Referat zu-
geordnet sind“, sagt eine
Sprecherin. Nachsatz: Die Berufsfeuerwehr sei selbst für
die Beschaffung ihrer Fahrzeuge zuständig. Die Politiker
würden nicht in Dienstautos
unterwegs sein, das gelte auch
für Bürgermeister Georg Willi.
Anders sieht es beim Land
Tirol aus. „Anspruch auf einen zugewiesenen Dienstwagen haben die acht Re-
gierungsmitglieder, der
Landesamtsdirektor sowie
Bezirkshauptleute“, sagt
Sprecher Maximilian Brandhuber. Landeshauptmann
und Landesräte dürfen die
Autos auch privat nützen,
würden dafür aber einen
entsprechenden Sachbezug
entrichten. Die bestimmten Personen zugewiesenen
Fahrzeuge seien geleast und
blieben zwei bis drei Jahre
im Einsatz, meint Brandhuber. „Der maximale Anschaffungswert für Dienstwägen
liegt bei 85.000 Euro.“ Regierungsmitgliedern sei es
möglich, ihr Auto aus einem
von der zuständigen Fachabteilung zusammengestellten Katalog auszusuchen.
Der Sprecher betont, „die
Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit finden bei
der Anschaffung besondere
Berücksichtigung“.