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Jahr: 2023

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Tiroler Tageszeitung

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„Unhaltbare Klausel im Wohnbau“, Seite 1

15.4.2023

Unhaltbare
Klausel im
Wohnbau

Vorkaufsrecht der
Stadt Innsbruck
für geförderte
Wohnungen wackelt.

Innsbruck — Bereits vergangenen Oktober erzeugte ein
Urteil des Landesgerichts
Sorgenfalten bei der Innsbrucker Stadtführung. Es erklärte
nach einer Klage einer Käuferin die Vorkaufsklauseln der
Stadt in Verträgen von geförderten Eigentumswohnungen für nichtig. Durch ihre
intransparente Abfassung
widersprächen sie schlicht
dem Konsumentenschutzgesetz. Nach einer Berufung
durch die Stadt urteilte das
Oberlandesgericht nun noch
weitreichender in Richtung
Nichtigkeit. So würde das
generationenübergreifende
Vorkaufsrecht der Stadt dem
Verbraucherschutzgedanken und direkt dem Wohnungseigentumsgesetz widersprechen. Wird das Urteil
rechtskräftig, wirkt es auch
im Nachhinein auf alle derartigen Klauseln in den Wohnungsverträgen. Da dies nicht
nur die Stadt Innsbruck betrifft, steht noch der Weg zum
Höchstgericht offen. (fell)

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