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Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_10_20_Presse_OCR
- S.4
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Tiroler Tageszeitung
„Abgabe für Feriensitze aufgehoben“, Titelseite
Abgabe für
Feriensitze
aufgehoben
Verfassungsgerichtshof kippt die Freizeitwohnsitz-Abgabe
in Innsbruck. Weil
sie zu hoch ist.
Innsbruck —- In der Landeshauptstadt Innsbruck gibt es
aktuell 203 bewilligte Freizeitwohnsitze, landesweit sind es
16.300. Seit 2020 kann dafür
je nach Größe eine Freizeitwohnsitz-Abgabe eingehoben
werden. Die Stadt Innsbruck
schöpft die Maximalbeträge
aus, für eine 55 Quadratmeter große Immobilie mussten
deshalb jährlich 480 Euro berappt werden. Die Untergrenze waren 200 Euro. Gegen die
Abgabenhöhe wurde jedoch
von einem Betroffenen Beschwerde eingelegt, schlussendlich landete der Akt beim
Verfassungsgerichtshof. Und
der hat jetzt die Verordnung
in Innsbruck aufgehoben.
Die Begründung des
Höchstgerichts: Innsbruck
habe nicht im Detail dargelegt, warum die durch die
Freizeitwohnsitze entstandenen Belastungen für die
städtische Infrastruktur das
Ausschöpfen der vollen Abgabe rechtfertigen würden. Die
Wohnsitzsteuer muss jetzt
neu beschlossen werden. (pn)
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