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Tiroler Tageszeitung

„NEOS: ‚Finanzkrimi‘ um Villa“, Seite 17

NEOS: „Finanzkrimi“ um Villa

Steuerschaden bei Benko-Villa viel höher, meint GR Seidl. Auch BM Willi äu

Von Max Strozzi

Innsbruck - Die Innsbrucker NEOS
sehen in der Steuer-Causa rund um
die von der Republik gepfändete
Benko-Residenz in Igls einen „Finanzkrimi“ größeren Ausmaßes.
Der Gesamtschaden für die Steuerzahler sei deutlich höher als die
bisher kolportierten 12 Millionen
Euro, sagt die Innsbrucker NEOS-
Gemeinderätin Julia Seidl. Wie berichtet, fordert die Finanz von der
Benko-Firma, der das Anwesen gehört, 12 Millionen Euro an Steuern.
Als Grund dafür wird im Wesentlichen kolportiert, dass Benko über
seine Gesellschaft die Residenz als
Gewerbebetrieb errichtet, sie aber
nicht gewerblich, sondern privat
genutzt hat und seiner Firma somit
die Vorsteuer zu Unrecht erstattet wurde. Jetzt will die Finanz die
Summe wieder zurückhaben. Eine
TT-Anfrage rund um die kolportierte private Nutzung einer offiziell ge-

Die Causa um Rene Benkos Residenz bleibt im Zentrum der Kritik.

werblichen Immobilie hatte Benko
unbeantwortet gelassen. Die Steuerschuld wurde aber bestritten.
Aus Sicht von NEOS-Mandatarin
Seidl könnte es aber noch um viel
mehr gehen. „Hätte Benko diese
Villa privat finanziert, hätte er dafür von ihm versteuerte Einnahmen einsetzen müssen“, sagt Seidl:
„Da er das Ganze aber über ein Fir-

Fotn: TT/Thomas Söhm

menkonstrukt organisierte, steht
jetzt im Raum, dass es sich dabei
um eine verdeckte Ausschüttung
an Benko handelt.“ Weiters könne
die Schlosshotel Igls GmbH, der
das Anwesen gehört und die im
Besitz von Benkos Privatstiftung
ist, die Villa mit rund 900.000 Euro
jährlich abschreiben, rechnet Seidl
vor. „Jetzt wird klar, warum Benko

Seite 5 von 19

ßBert sich.

seit 2017 für die Schlosshotel Igls
GmbH keine Bilanzen offenlegt.
Sonst müssten wir nicht schätzen,
sondern könnten diese Rechnung
belegen“, so Seidl. Es handle sich
um ein „zutiefst zu hinterfragendes
steuerschonendes System“.

Innsbrucks BM Georg Willi (Grüne) erklärte gegenüber der APA,
bei der Villa habe es sich um eine rechtskonforme Widmung und
Verwendung gehandelt, weil man
in touristischem Mischgebiet auch
wohnen darf.

Allerdings geht es hier nicht um
Widmungs-, sondern um Steuerfragen. Das Finanzministerium hatte
bereits gegenüber der 7T ganz allgemein steuerliche Grundlagen
erklärt: Wird eine Liegenschaft gewerblich genutzt, können sich Firmen die Vorsteuer zurückholen.
Stellt man später aber fest, dass die
Liegenschaft doch nicht gewerblich genutzt wird, ist man die Steuer
dem Bund wieder schuldig.