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Tiroler Tageszeitung

„Leichterer Zugang zu Stadtwohnungen geplant“, Seite 23

Leichterer Zugang zu
Stadtwohnungen geplant

Stimmt der Innsbrucker Gemeinderat kommende Woche zu, wird
es einfacher, eine Stadtwohnung zu bekommen. Die Zustimmung wackelt.

Innsbruck — „Die Wohnungsvergaberichtlinien sind in die
Jahre gekommen”, sagt der
Bürgermeister von Innsbruck
Georg Willi (Grüne). In einem
intensiven Prozess sei nun
ein neuer Entwurf erarbeitet
worden. Auch Erfahrungswerte aus der Praxis wurden
eingebaut, so wurden Experten und Expertinnen von
Sozialvereinen, gemeinnützigen Wohnbauträgern und
der Innsbrucker Immobiliengesellschaft eingebunden.
Die Richtlinien sollen breiter
adressiert werden, sagt Willi.
Auch in Richtung der erst
eingeführten Vergabeliste für
den Mittelstand. Die im Juli
2023 gestartete so genannte
„Mittelstandsliste” (mit höheren Einkommensgrenzen)
hat Wili immer abgelehnt.
Die von ÖVP, der Liste „Für
Innsbruck“ (FI) und FPÖ festgelegten Einkommensgrenzen seien für Willi „völlig abgehoben“. Der amtierende
Bürgermeister wünscht sich
naturgemäß, dass der neue
Entwurf im Gemeinderat auch eine Mehrheit bekommt. Während des Ausarbeitungsprozesses sei das
Arbeitsklima „durchaus positiv* gewesen, eine Mehrheit
im Gemeinderat quer durch
die Fraktionen deshalb auch
in Sicht. Mittlerweile dürfte es keine Mehrheit mehr
für den Entwurf geben. Dem
stimmt auch Lukas Krackl
(Liste „Für Innsbruck”) zu:
„Ich sehe keine Mehrheit.”
„Durchmischung muss
gegeben sein”, sagt Willi. Im neuen Entwurf seien
deshalb kleinste Einkommen
und auch der Mittelstand berücksichtigt. Der Wohnbedarf einer städtischen Wohnung soll bei einem Drittel
des Nettofamilieneinkommens definiert werden (bisher waren es 40 Prozent). In
Zusammenhang mit den er-

Wohnungen können an Bewerberinnen vergeben werden.

höhten Einkommensgrenzen
der Tiroler Wohnbauförderung würden somit auch Personen aus der Mittelschicht
erreicht.

A
a

Wohnen ist in Innsbruck teuer. Rund 17.000 städtische und gemeinmützi

anı ürn

Und es soll einfacher
sein, an eine städtische
Wohnung zu kommen. Ein
so genanntes „Wohnticket”
bekommt, wer sich bewirbt.

Kommentar

verena Jangegper@tt com

Sinnvolles beschließen

I n Innsbruck ist wohl nicht mehr klar, was seit Oktober 2022
ausgearbeitet wird. Es geht um die Refomm der Richtlinien für die
Vergabe städtischer Wohnungen. Und das, was in Zeiten von hohen
Wohnkosten und Arbeitskräftemangel notwendig St. Etwa kürzere
Weartezeiten. Schon wer drei Jahre in Innsbruck gemeldet ist, solte
künftig auch wärklich um eine Stadtwohnung ansuchen können. Nicht
nur ein Daveraufenthaltstitel (Bürger eines EU-Landes), auch eine
Arbeitserlaubnis soßte für eine Stadtwahnung reichen. Die Einkommensgrenzen wurden ohnehin bereits erhöht. Wer in
Innsbruck arbeitet, muss sich auch das Wohnen leisten
können. Übrigens: Sinnvolle Beschlüsse heifen auch
gegen Politkverdrossenheit vor einer Wahl.

Auch Menschen unter 18 Jahren können sich bereits auf
die Liste setzen lassen. Wichtig sei dies vor allem für Personen, die bereits unter 18 in
Fremdunterbringung waren,
also nicht bei ihrer Familie
aufwachsen konnten. Denn
mit 18 Jahren gibt es keinen
Platz mehr in betreuten Wohnungen bzw. sozialpäidagogischen Wohngemeinschaften

Auch das Punktesystem,

nach dem die Vergabe
der Stadtwohnungen erfolgen soll, wird im Entwurf reformiert. Punkte gibt es dafür, wie dringend jemand
eine Wohnung braucht oder
wie lange er bereits auf eine
Wohnung wartet. Willi kann
sich nun auch Punktabzüge
vorstellen, etwa wenn Wohnungen abgelehnt werden, oder „weil der Stadtteil
nicht passt”. Er verweist auf
Freiburg. Dort gebe es genau ein Wohnungsangebot,
„das muss die Person annehmen”. So streng sollen
die Richtlinien in Innsbruck
nicht sein, wer allerdings die
zugewiesene städtische Wohnung ablehnt, wird auf der
Warteliste zurückgereiht.

Bei der Wohnungszu-

weisung soll es mehr
Flexibilität geben, etwa bei
Pflegebedarf, wenn jemand
für eine Pflegekraft einen eigenen Raum in der Wohnung
braucht. „Pflege daheim
muss ermöglicht werden”,
fordert Willi.
& Um eine städtische Woh-
D nung soll im neuen Entwurf auch ansuchen können,
wer keinen Daueraufenthaltstitel hat, es soll ein Aufenthaltstitel mit Zugang zum Arbeitsmarkt reichen.

Ein Ansuchen um Eei-

ne Stadtwohnung soll
in Innsbruck bereits ab drei
Jahren (Hauptwohnsitz oder
Berufstätigkeit) möglich sein.
(ver)

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