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Tiroler Tageszeitung

TrolerseTageszeitung

„Bausperren waren mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt“, Seite 4

16.4.2025

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- k T $
Die potenziellen Vorbehaltsflächen im Ausmaß von zehn Hektar wurden vorerst mit einer Bausperre belegt.

„Bausperren waren mit der
Aufsichtsbehörde abgestimmt“

Innsbrucks Planungsstadträtin Bex verteidigt Vorgangsweise bei den
Vorbehaltsflächen. Gewerbliche Bauträger wollen darauf ebenfalls bauen.

Von Michael Domanig und
Peter Nindler

Innsbruck - Die geplante
Ausweisung von Vorbehaltsflächen für den geförderten
Wohnbau in Innsbruck und
die bereits beschlossene Bausperre zur Absicherung der betroffenen Flächen sorgen weiter für heftige Debatten.

Für Anton Ruech, den neuen Berufsgruppensprecher
der Bauträger in der Wirtschaftskammer, ist besonders ein Aspekt wichtig: „Bei
den Vorbehaltsflächen müssen sowohl gemeinnützige
als auch gewerbliche Bauträger das Grundstück erwerben
und so zum Bau von bezahlbarem Wohnraum beitragen
können.“ Gemäß Gewerbeordnung gebe es nur den gewerblichen Bauträger, der
landläufig so genannte „Gemeinnützige“ „unterwirft sich
nur dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz“.

„Früher haben wir als gewerbliche Bauträger immer
auch Projekte für die Gemeinden gebaut, wo der Gemeinnützige die Mietmodelle
realisiert hat und wir das geförderte Eigentumsprojekt“,
sagt Ruech. Die Gemeinnützigen würden vom Land Förderungen von 1950 Euro/m?

erhalten, um den Mietbereich
leistbarer zu machen. Beim
gewerblichen Bauträger, mit
Schwerpunkt auf Schaffung
von Eigentum, bekämen die
Käufer Förderungen in derselben Höhe pro Quadratmeter.

Foto: Ruech



‚ Mich stört, dass

die Politik leistbares Wohnen nur mit
gemeinnützigen Bauträgern gleichsetzt.“

Anton Ruech (Berufsgruppensprecher Bauträger, WK Tirol)

Ruechs Fazit: „Mich stört,
dass die Politik leistbares Wohnen nur mit gemeinnützigen
Bauträgern gleichsetzt.“ Was
die Vorgangsweise der Innsbrucker Stadtführung angeht,
hat Ruech gemischte Gefühle:
„Wir sind nicht die Vertreter
der Grundeigentümer, günstigere Grundkosten sehen wir
positiv.“ Bei Neuwidmungen

sehe er kein Problem darin,
dass es automatisch zur Rückwidmung von Bauland in Freiland kommt, wenn die Vorbehaltsflächen nicht binnen zehn
Jahren veräußert werden.

Bei bereits gewidmetem
Bauland ist Ruech hingegen
sehr skeptisch, „ob ein so tiefgreifender Eingriff entschädigungslos möglich ist“. Er gehe
davon aus, „dass das die Gerichte entscheiden“.

„Rechtssicherheit nötig“

Wichtig ist für Ruech, dass für
Grundeigentümer und Bauträger, die den Grund erwerben, Rechtssicherheit in Form
konkreter Bebauungspläne
besteht: Während bei Flächenwidmungsplänen vieles
unklar bleibe, lasse sich über
den Bebauungsplan alles
festlegen: von Geschoßanzahl
und Nettonutzflächendichte
bis zur Zahl der Wohnungen
und dem geförderten Anteil.
Planungsstadträtin Janine Bex (Grüne) kontert jetzt
den Kritikern der Vorbehaltsflächen wie dem ehemaligen Innsbrucker VP-Chef
und nunmehrigen Landtagsabgeordneten Christoph
Appler. Den Tadel der Bausperre durch Landeshauptmannstellvertreter Josef
Geisler (VP) lässt sie genauso

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nicht gelten. Zum einen, erklärt Bex, sei Innsbruck vom
Land verpflichtet worden,
als Vorbehaltsgemeinde Vorrangflächen für den sozialen Wohnbau auszuweisen.
„Doch diese Verpflichtung
ist für uns mehr als nur eine
gesetzliche Vorgabe - sie ist
eine Chance, aktiv gegen die
Wohnungsnot vorzugehen.
Mit der Festlegung dieser Flächen nutzen wir ein effektives
Instrument, um ungenutztes Bauland zu mobilisieren
und leistbaren Wohnraum
für die Innsbrucker Bevölkerung zu schaffen. Unser Ziel
ist klar: Wohnen darf kein Luxus sein. Wir setzen auf einen
transparenten Dialog mit den
Eigentümer:innen, um gemeinsam Lösungen für eine
soziale und gerechte Stadtentwicklung zu finden.“

Bex kontert Kritikern

Die Bausperren sichern für
Bex die Planungsziele ab
und verhindern, dass durch
Teilungen oder Vorgriffe
die Umsetzung einer sozialen und zukunftsorientierten Bodenpolitik unterlaufen
werde. „Mit der Aufsichtsbehörde war dieser Schritt
abgestimmt und als Absicherungsmaßnahme empfohlen“, betont sie.