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Jahr: 2025

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Tiroler Tageszeitung

„Parken ab 22. April teurer“, Seite 23

1,10 Euro pro halber Stunde sind
künftig in Innsbruck fällig. Foto: Domanig

Parken ab
22. April
teurer

Innsbruck - Im März hat der
Innsbrucker Gemeinderat
nach heftigen Diskussionen
die Erhöhung der Parkgebühren von einem Euro pro halber Stunde auf 1,10 Euro beschlossen - am Dienstag, 22.
April, tritt die Erhöhung nun
in Kraft. Diese gilt sowohl
in den gebührenpflichtigen
Kurzparkzonen (90 bzw. 180
min) als auch in den gebührenpflichtigen Parkstraßen,
den „Grünen Zonen“.

Die Parkscheinautomaten in
den betroffenen Zonen - dort
ist übrigens nur Barzahlung
in Münzen möglich, wobei
die Automaten nicht wechseln - werden ab 22. April auf
die neue Gebühr umgestellt.
Auch die Anbieter des Handyparkens verrechnen ab diesem Datum den neuen Tarif.
In 90-Minuten-Zonen sind für
die volle Parkdauer dann also
3,30 Euro fällig, in den 180-Minuten-Zonen 6,60 Euro.

In den Parkstraßen gibt es
weiterhin eine Deckelung: Für
ganztägiges Parken sind dort
künftig neun Euro zu berappen, derzeit liegt der Tageshöchstbetrag bei acht Euro.

Die Stadtführung argumentiert die Erhöhung mit dem
Klimaschutz und einer „gerechteren Verteilung“ des öffentlichen Raums und sieht
einen Anstoß, auf Öffis oder
das Fahrrad umzusteigen.
Zugleich nütze man den gesetzlich möglichen Spielraum
in „budgetär herausfordernden Zeiten“. (TT)

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