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Jahr: 2024

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- S.22

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tirol.orf.at

„Strompreiserhöhung 2022 war nicht erlaubt‘“, Seite online
31.1.2024

Strompreiserhöhung 2022 war nicht erlaubt

Die Erhöhung des Strompreises im Jahr 2022 durch die TIWAG ist nicht rechtskonform
gewesen. Zu diesem nicht rechtskräftigen Urteil kam das Bezirksgericht Innsbruck und
bestätigte damit die rechtliche Ansicht der Arbeiterkammer (AK) Tirol.

Online seit heute, 10.13 Uhr (Update: 11.18 Uhr)
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Die AK brachte im Mai 2023 die Musterklage ein und wollte dadurch
Grundsatzfragen sowie unter anderem auch Auskunft und Informationen zu
den tatsächlich zu tragenden Beschaffungskosten beantwortet haben.

TIWAG begründete Preiserhöhungen mit Strompreisindex

Die Musterklage betraf die Preisanpassung des Arbeitspreises der TIWAG
im Jahre 2022, die im Wesentlichen mit der Entwicklung des
Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) begründet wurde. Es sollte auch
geklärt werden, wie sich das auf die Strompreiserhöhungen der TIWAG
auswirkt — mehr dazu in — mehr dazu in AK _ kündigt Klage gegen TIVAG

an.

M

äch die Preiserhöhunge?1

ORFAK-Präsident Erwin äéngérl kritisierte meH
durch die TIWAG

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