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Jahr: 2024

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„TIWAG und IKB bei Rückzahlung im Streit‘“, Seite online
14.2.2024

TIWAG und IKB bei Rückzahlung Im Streit

Die von der TIWAG im Jahr 2022 zu Unrecht vorgenommene Erhöhung des
Strompreises gelte auch für die Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB), so sieht es die
Tiroler Arbeiterkammer (AK) in ihrer Rechtsmeinung. Die IKB richtete ein
entsprechendes Schreiben an die TIWAG, diese sieht sich nicht zuständig.

Die TIWAG schloss mit der AK einen Vergleich zur rechtwidrigen
Strompreiserhöhung, die im Jahr 2022 vorgenommen wurde — mehr dazu
in Strompreis: TIWAG beruft nicht gegen Urteil. Dieser Vergleich könnte
auch Auswirkungen auf die IKB und ihre 80.000 Kundinnen und Kunden
haben, denn die TIWAG und die IKB sind eng miteinander verbunden. Die
TIWAG besitzt 50 Prozent minus einer Aktie an den IKB, und die TIWAG ist
für den Stromvertrieb der IKB zuständig.

IKB sehen TIWAG für allfällige Rückzahlungen zuständig

Deshalb schickte die AK als Folge des Gerichtsurteils vergangene Woche
auch ein Schreiben an die IKB. Darin werden die IKB aufgefordert, sich
dem Vergleich zwischen AK und TIWAG anzuschließen. Dieses Schreiben
leiteten die Innsbrucker Kommunalbetriebe an die TIWAG weiter, denn
diese sei ihrer Meinung nach für eine Entscheidung über allfällige
Rückzahlungen zuständig.

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