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Jahr: 2024

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Tiroler Tageszeitung

„Heiße Tage für das Sonnendeck“, Seite 22

Heiße Tage

für das
Sonnendeck

Abgraben, um das ungeliebte
Geländer großteils zu verhindern?
Über BM Willis Vorschlag stimmt
die Stadtpolitik nächste Woche ab.

Innsbruck - An einem warmen
Spätwintertag wie gestern hätten früher sicher viele junge
Leute aufder Ufermauer an der
Innsbrucker Franz-Gschnitzer-Promenade „gechillt”.
Legal war das Sitzen dort nie,
in der Praxis aber geduldet.
Seit einem Vandalenakt im
Frühjahr 2023 ist alles anders:
Die Mauer wurde gespert,
aufwändig saniert - und oben
deutlich verschmälert.

Damit nicht genug, sei mit
der Sanierung auch eine Richtlinie schlagend geworden,
„die nun verschärft angewendet wird”, sagt BM Georg Willi
(Grüne): Zwischen Erdboden
und Wasserzugang wird eine
1 m hohe Barriere verlangt.

Am West- und Ostrand des
so genannten „Sonnendecks”
wurden bereits Geländer errichtet — mittig, was das Sitzen ganz verunmöglicht. Dies
löste einen Aufschrei bei vielen Studierenden — und Polit-
Fraktionen — aus. Aber wie
geht es nun mit dem großen
Restbereich weiter, wo seit
bald einem Jahr provisorische
Absperrgitter stehen? Kommen auch dort Geländer hin?
Geht es nach der Variante, die
BM Willi nächste Woche nun
dem Stadtsenat und Gemeinderat vorlegt: nein.

Sein Vorschlag ist. den Gehweg so weit abzugraben (um
ca, 20 cm), dass der vorgeschriebene Meter Mauerhöhe
erreicht wird. Kosten für die
Stadt: ca. 400.000 Euro.

Auf einer Länge von ca.
240m wäre dann kein Gelän-

der auf der Mauer nötig, so
Willi, nur in einem Bereich
von ca. 25 m (auf Höhe eines
Pumpwerks) könnte nicht abgegraben werden. Was all das
bringt, wo doch das Sitzen
auf der Mauer generell nicht
erlaubt ist? Dazu Willi: „Wir
stellen durch die Abgrabung
sicher, dass die Mauer regelkonform dasteht”, der Rest
liege in der Eigenverantwortung jedes Menschen. Ob
sich für Willis Vorschlag eine
politische Mehrheit findet,
scheint freilich fraglich.

Das Land (Abteilung Wasserwirtschaft) bestätigt, dass
eine Tieferlegung möglich ist
und die nötige Mauerhöhe
damit erreicht wäre. „Ein Sitzen auf der Mauer wäre — wie
schon bisher — jedoch nicht
gestattet. Der Stadt Innsbruck
ist dies bekannt.” Rechtliche
Fragen zur Überwachung des
Betretungsverbotes und der
Haftung seien „in Abklärung”
durch den Bund. (md)

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