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Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_22_Presse_OCR
- S.7
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Gesamter Text dieser Seite:
Tiroler Tageszeitung
„1,10 Euro für eine halbe Stunde“, Seite 17
Gro für eine halbe STa
In den Innsbrucker Kurzparkzonen gelten ab heute höhere Tarife. Worauf Lenkerinnen und Lenker nun
achten müssen und wie sie auch ohne Kleingeld zu ihrem Parkschein kommen.
Bezahlen an Parkscheinautomaten
Parkscheinautomat. Die Automaten in den Straßen sind mit
einem blauen „P“-Schild gekennzeichnet. Wichtig: Dort, wo
90- und 180-Minuten-Zonen
aneinandergrenzen - zum Beispiel in der Schöpfstraße beim
Westfriedhof -, genau schauen,
in welchem Bereich das Auto
steht. Falls ein Automat nicht
funktioniert, sollte die Störung
direkt an das Referat Straßenverwaltung gemeldet werden.
Kleingeld. 1,10 Euro für
die erste halbe Stunde sind
immer zu bezahlen. Darüber
hinaus ist ein durch zehn Cent
teilbarer Betrag entsprechend
der gewünschten Parkdauer zu
entrichten. Die Bezahlung ist
aktuell nur mit Münzen möglich.
Wechselgeld. Wer den gewünschten Betrag nicht passend
hat, bekommt kein Geld zurück.
Die Ausgabe von Wechselgeld
ist nämlich am Parkscheinautomaten nicht möglich.
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D 9“
Für einen Parkschein braucht
es Kleingeld. Foto: Falk
Keine Kartenzahlung. Eine
Zahlung mit Bankomat- oder
Kreditkarte ist aktuell noch
nicht möglich. Dafür müssten
die Automaten umgerüstet werden, was laut Stadt „sehr kostenintensiv“ wäre. Bei Automaten, die ausgetauscht werden,
habe man bereits begonnen,
diese mit einer bargeldiosen
Bezahlfunktion auszustatten.
Dies sei vor allem bei Zonen im
Bereich von Naherholungsgebieten der Fall.
Kostenpflichtige Parkzonen in Innsbruck
G:’] Parkzone
B Parkgarage
E Park+Ride
----- Straße gehört zu beiden Parkzonen
- Fußgängerzone
kostenpflichtig
—90 min kostenpflichtig
M 180 min kostenpflichtig
Flughafen
TT Quelle: Stadt Innsbruck, Foto: Mapcreator;
Grafik: Tiroler Tageszeitung
Innsbruck —- Ab heute wird
das Parken in Innsbruck teurer. 1,10 Euro sind ab sofort
für eine halbe Stunde in den
gebührenpflichtigen Kurzparkzonen fällig. Auch in den
Parkstraßen, den so genannten „Grünen Zonen“, wird
das Parken teurer.
Die Parkschein-Automaten sind schon auf den neuen Tarif umgestellt. Und
auch die beiden Anbieter
des Handyparkens verrechnen ab sofort die neuen Tarife. In Innsbruck gibt es drei
verschiedene Zonen. In den
Kurzparkzonen dürfen Fahrzeuge je nach Zone 90 oder
180 Minuten lang parken.
Das bedeutet, die maximale
Parkgebühr beträgt 3,30 Euro
für eineinhalb Stunden. Für
drei Stunden sind ab heute
6,60 Euro zu bezahlen.
Auch in den Parkstraßen
gilt der neue Tarif. In den so
genannten „Grünen Zonen“
können Fahrzeuge den ganzen Tag gegen Gebühr abgestellt werden. Allerdings ist
diese gedeckelt. Der Tageshöchstbetrag steigt von acht
180 min
L
in enpllllg
auf neun Euro. Parkstraßen
sind mit einem „P“ in einem grünen Kreis und einer
grünen Linie gekennzeichnet. Wenn das „P“ überfahren wird, befinden sich die
LenkerInnen in der „Grünen
Zone“. Die pauschalen Parkabgaben für BewohnerInnen
oder Betriebe mit Dauerparkbewilligungen — also Anwohnerparkkarten und das
so genannte Berufsparken —-
bleiben unverändert.
Die Stadtführung begründete die Erhöhung der Parkgebühren als Beitrag zum
Klimaschutz. Es solle ein
weiterer Anstoß sein, auf die
öffentlichen Verkehrsmittel
oder auch das Fahrrad umzusteigen. Außerdem werde
der gesetzliche Spielraum
genutzt, „um finanzielle
Handlungsmöglichkeiten in
budgetär herausfordernden
Zeiten zu erweitern“, teilte das Büro der zuständigen
Mobilitätsstadträtin Janine
Bex mit. Zudem sei es ein
„Beitrag zur gerechteren
Verteilung im öffentlichen
Raum“. (smo)
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Handyparken in Innsbruck
Zwei Anbieter. In Innsbruck
sind aktuell zwei Park-Apps
verfügbar: „Park and more“ und
„EasyPark“,
Park and more kann auch
ohne Smartphone genutzt
werden. Die Registrierung
funktioniert per SMS, Anruf
oder Handy-Browser. Auch die
Parkscheine werden auf diesen
Wegen gelöst und die Parkzeit gegebenenfalls beendet.
Bezahlt wird per Lastschrift. Die
Transaktionskosten betragen
20 Cent pro Parkvorgang und
zusätzlich 15 Cent pro SMS.
EasyPark. Die App ist bei
Google Play und im Apple Store
erhältlich. Nach dem Download
ist eine einmalige Registrierung
mit Mobilfunk-Nummer und
dem Kennzeichen notwendig.
Es können mehrere Fahrzeuge
angegeben werden. Mittels
GPS-Ortung zeigt die App dann
an, wo man geparkt hat. Auch
hier gilt: Grenzen zwei Parkzo-
nen aneinander, überprüfen,
in welcher das Auto abgestellt
wurde. Die Dauer eingeben und
Start drücken. Zeitliche Begrenzungen werden angezeigt. Die
Servicegebühr beträgt 0-49
nt.
Handyparkvignette. Grundsätzlich muss keine Kennzeichnung für Handyparken an der
Windschutzscheibe angebracht
werden. Es erleichtert aber den
Kontrolleurinnen die Arbeit.
Die Handy-Apps sind einfach zu
bedienen. Foto: Falk
Zeiten und Markierungen
Gebührenpflicht. In den
90-Minuten-Kurzparkzonen
sind die Gebühren von Montag
bis Freitag, 9 bis 21 Uhr, und
am Samstag von 9 bis 13 Uhr
fällig. In den 180-Minuten-
Kurzparkzonen muss Montag
bis Freitag von 9 bis 19 Uhr
bezahlt werden. In den Parkstraßen, in denen ohne Zeitlimit
kostenpflichtig geparkt werden
kann, müssen Parkscheine von
Montag bis Freitag von 9 bis 19
Uhr gelöst werden. Ausnahmen
sind folgende sechs Parkstraßen, in denen die Gebühr an
sieben Tagen in der Woche gilt:
Parkstraße Alpenzoo, Parkstraße Schloss Ambras, Parkstraße
Parkplatz Hawali, Parkstra-
ße Hungerburg, Parkstraße
Parkplatz Kranebitten und - im
Sommer - die Parkstraße Tivoli
Freibad.
Bodenmarkierungen. In
Innsbruck gibt es blaue,
blau strichlierte, weiße, weiß
strichlierte und grün markierte
Parkplätze auf öffentlichem Gut
im Straßenraum. Die Kurzparkzonen sind blau markiert.
Daraus können Lenkerinnen
schließen, dass es für das
Parken eine Höchstparkdau-
er gibt. Grundsätzlich sagen
Markierungen am Boden, egal,
welche Farbe, durchgezogen
Oder strichliert, aber nichts
über eine Gebührenpflicht oder
Anwohnerparkstreifen aus. Dies
geht nur aus der Beschilderung
hervor.
Kurzparkzonen in Innsbruck
sind blau markiert. _ Fow: Springer