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Jahr: 2025

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- S.11

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Kronenzeitung

„Tausende Parksünder zu Unrecht abkassiert?“, Seite 13

er sein Auto zu lange
w in einer Kurzpark-

zone abstellt, muss
damit rechnen, dass er einen
Strafzettel bekommt. Das
haben sich vermutlich auch
zwei Tiroler gedacht, die im
August 2022 bzw. im Februar 2023 in der Innsbrucker
Innenstadt ein „Knöllchen“
an der Windschutzscheibe
kleben hatten, weil ihr Parkschein abgelaufen war. Jeweils 50 Euro wollte die
Stadt Innsbruck dafür einkassieren —- oder im Uneinbringlichkeitsfall den beiden
Parksündern Freiheitsstrafen von einem Tag und 21
Stunden aufbrummen.

Rückforderungsansprüche
stehen natürlich im Raum

Mit Hilfe von Anwalt Karl
Hepperger setzten sich die
Pkw-Lenker aber erfolgreich
zur Wehr und müssen nun
weder die Strafe zahlen,
noch sich ein Gefängnis von
innen anschauen. Vor wenigen Tagen wurden die beiden Verwaltungsstrafverfahren nämlich eingestellt.
Doch wie kam es dazu?
„Der Tatort befindet sich in
einer 90-minütigen Kurz-

Foto: Hepperger

Tausende Purksünder
zu Unrecht abkassiert?

Wegen gesetzeswidriger Verordnung: Zwei Autofahrer wehrten

sich in Innsbruck erfolgreich gegen verhängte 50-Euro-Strafen.

Ein Mandant von
Hepperger
(oben) parkte zu
lange in der
Müllerstraße,
muss aber nun
nicht zahlen.

parkzone östlich des Inns,
welche mit Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofs

vom 13. Juni 2023 in der damals gültigen Fassung aufgehoben wurde und daher

nicht mehr anzuwenden ist“,
heißt es in den beiden Mitteilungen über die Einstellungen der Verfahren. Die
Verordnung des Gemeinderates der Stadt Innsbruck

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Fotos: Johanna Birbaumer

vom 16. Juli 2015 wurde
vom Verfassungsgerichtshof
über Antrag des Landesverwaltungsgerichtes Tirol als
gesetzeswidrig aufgehoben.
Heißt: „Von 2015 bis 2023,
also acht Jahre lang, dürften
Tausende Menschen illegal
abgestraft worden sein“, betont Hepperger. Betroffen
sind nämlich nicht nur die
Müllerstraße und die Anichstraße, in denen seine beiden
Mandanten die Strafzettel
kassierten, sondern unzählige Straßenzüge im Innsbrucker Stadtteil Saggen sowie
in der Innenstadt. „Damit
stehen wohl auch zahlreiche
Rückforderungsansprüche

von zu Unrecht bestraften
Parkern im Raum“, glaubt
der Anwalt. SamuelThurner