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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024_07_31_Presse_OCR

- S.34

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Bezirksblätter Innsbruck

„Neue Regelungen für E-Scooter“, Seite 6

Neue Regelungen für E-Scooter

Aktuell gibt es 450 Leih-E-Scooter, neue Regeln sollen Probleme beheben

Die Stadtregierung hat neue
Regelungen für die Leih-E-
Scooter erlassen. Die Arbeitsgruppe „E-Scooter“ hat eine
Vereinbarung erarbeitet, mit
der die Leihfirmen zahlreiche
Maßnahmen ergreifen müssen. Im Innenstadtbereich wird
es zahlreiche Abstellplätze geben, die Details.

Die Vereinbarung wird mit
den beiden bestehenden E-
Scooter-Verleihern abgeschlossen und gilt auch für künftige
Anbieter. Für das Stadtgebiet
sind Free-Floating-Bereiche
und Sperrzonen vorgesehen.
Eine Sperrzone wird für die
Innenstadt und Bereiche der
Stadtteile Wilten und Pradl
eingerichtet. Innerhalb der
Sperrzone ist das freie Abstellen von E-Scootern untersagt.
Ein Abstellen von E-Scootern
innerhalb der Sperrzone ist nur
an eigens gekennzeichneten
Abstellplätzen gestattet. Der
E-Scooter-Verleiher wird die
notwendigen technischen Vorkehrungen treffen, dass innerhalb der E-Scooter-Sperrzonen
die E-Scooter faktisch nicht zurückgegeben werden können
und wird ausschließlich die definierten Abstellplätze werden.
Diese E-Scooter-Abstellplätze
stehen frei für jedermann zu
denselben Bedingungen zur
Verfügung und es wird keine
Anzahl an zugewiesenen Plätzen kontrolliert. In den Free-

gen gelöst werden.

Floating-Bereichen ist seitens
der E-Scooter-Verleiher darauf
zu achten, dass E-Scooter nicht
verkehrsbehindernd abgestellt
werden.

Die Abstellflächen

Im Innenstadtbereich sind folgende Abstellflächen geplant:
Heiliggeiststraße, Lieberstraße, Speckbacherstraße, Christoph-Probst-Platz, _Salurner
Straße, Brixner Straße, Bozner Platz, Eduard-Wallnöfer-
Platz, Maria-Theresien-Straße,
Prof.-Franz-Mair-Gasse, Höttinger Au, Fallmerayerstraße,
Kaiser-Josef-Straße, Adolf-
Pichler-Platz, Innrain, Herzog-Siegmund-Ufer, Universitätsstraße, _Claudiastraße,
Kochstraße, Rennweg, Innstraße 38, Kapuzinergasse, Innstraße, Tschamlerstraße, Stafflerstraße, Innerkoflerstraße,
Sonnenburgstraße, Wiltener
Platzl, Peter-Mayr-Straße, In-

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FB/Parking E Scooter

nrain 95, Speckbacherstraße,
Fritz-Pregel-Straße, Schöpfstraße 17 und Schöpfstraße 45.

Die Details

* Diese E-Scooter-Abstellplätze
stehen jedermann, auch privaten E-Scooter-Nutzern, zu
denselben Bedingungen frei
zur Verfügung und es wird
keine Anzahl an zugewiesenen Plätzen kontrolliert.

In städtischen Parks ist das
Abstellen von E-Scootern
untersagt.

Der Transport der E-Scooter
in öffentlichen Verkehrsmitteln ist untersagt und
wird seitens der Verkehrsbetriebe in den Fahrgastbeförderungsbestimmungen
geregelt.

Der E-Scooter-Verleiher verpflichtet sich zur Einhaltung
der Maximalanzahl von 225
stationslosen E-Scootern pro
E-Scooter-Verleiher.