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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_09_10_Presse_OCR
- S.8
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Kronenzeitung
Kronen
Zeitung
„Kontrolliert Polizei Asche in der Urne?“, Seite 26
10.9.2024
Foto: Daniel Scharinger
Die Gesetzesnovelle zu
Urnen ist in Begutachtung.
I einer Novelle zum Gen meindesanitätsdienst-
gesetz ist — wie berichtet —
vorgesehen, dass Urnen
nach dem Kremieren künftig
zwar zu Hause aufbewahrt
werden dürfen, die Asche
aber in der Urne verbleiben
muss. Die Grünen treten für
eine liberalere Regelung vor
allem beim Verstreuen von
Asche ein. „Viele Menschen
wünschen sich, dass ihre
Asche nach ihrem Tod in alle Winde verstreut, von
einem Berggipfel verteilt
oder einem Bach übergeben
wird. Die Landesregierung
verhindert das aber“, erläutert Grünen-Klubchef Gebi
Mair, „es ist herzzerreißend,
„Kontrolliert Polizei
Asche in der Urne?“
Sie darf nicht in alle Winde verstreut
werden: Grüne orten „Herzlosigkeit“.
wenn die Landesregierung
Sterbenden ihren letzten
Wunsch verweigert.“ Die
Neuregelung ist für sie nicht
zu Ende gedacht: „Die
schwarz-rote Landesregierung erlaubt nun, dass
Urnen zu Hause aufbewahrt
werden. Das Verstreuen von
Asche bleibt aber verboten.
Muss man sich das so vorstellen, dass nach drei Jahren die Polizei kommt und
kontrolliert, ob die Urne zu
Hause noch gefüllt ist?“
Lediglich 20 Gramm
Asche dürfen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der
Landesregierung entnommen werden. phil
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