Pressespiegel seit 2021
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_09_21_Presse_OCR
- S.10
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tirol.orf.at
Klare Unterscheidung bei Namensgleichheit nötig
Aufpassen gelte es bei Namensgleichheiten, betonte man bei der
Stadt Innsbruck. Falls es beispielsweise wegen gleicher Nachnamen zu
Verwechslungen mit anderen Kandidaten derselben Wahlwerberliste
kommen kann, muss ein entsprechendes Unterscheidungsmerkmal —
etwa die zusätzliche Angabe der Reihungsnummer, des Vornamens,
des Geburtsjahres, des Berufs oder der Adresse - hinzugefügt werden.
Die Eintragung der Vorzugsstimmen ist nur dann gültig, wenn der
Wählerwille daraus eindeutig hervorgeht. Ist der Wählerwille nicht klar
erkennbar, kann dies unter Umständen zur Ungültigkeit des gesamten
Stimmzettels führen.
Drei Vorzugsstimmen können vergeben werden
Bei der Nationalratswahl können auf verschiedenen Ebenen drei
Vorzugsstimmen vergeben werden. Dabei können Vorzugsstimmen nur
an Kandidatinnen und Kandidaten jener Partei vergeben werden, die
schon angekreuzt wurde.
* Auf Bundesebene kann eine Vorzugsstimme durch Eintragen des
Namens und bzw. oder der Reihungsnummer der bevorzugten
Person des Bundeswahlvorschlages im entsprechenden Feld auf dem
Stimmzettel vergeben werden.
* Auf Landeswahlkreisebene kann eine Vorzugsstimme ebenfalls
durch Eintragen des jeweiligen Namens und bzw. oder der
Reihungsnummer der bevorzugten Person der Landesparteiliste in
das entsprechende Feld auf dem Stimmzettel vergeben werden.
* Auf Regionalwahlkreisebene kann eine Vorzugsstimme durch
Ankreuzen der bevorzugten Person vergeben werden. Die
Kandidatinnen und Kandidaten des jeweiligen Regionalwahlkreises
sind auf dem Stimmzettel bereits aufgedruckt.
Digitale Ausweise werden nicht anerkannt
Am Wahltag dürfen Wahlberechtigte, die keine Wahlkarte beantragt
haben, nur in jenem Wahllokal wählen, in der sie auch im
Wählerverzeichnis gelistet sind .
Im Wahllokal wird die Identität der wahlberechtigten Person anhand
eines Lichtbildausweises - Reisepass, Personalausweis oder
Führerschein - überprüft. Wegen entsprechender technischer
Ausstattung der örtlichen Wahlbehörden sind eAusweise - etwa der
Digitale Führerschein - nicht überprüfbar und werden als
Ausweisdokument nicht akzeptiert.
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