Pressespiegel seit 2021
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_09_21_Presse_OCR
- S.9
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tirol.orf.at
APA/GEORG HOCHMUTH
Amtlicher Stimmzettel
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Natinnatrotzwahl am 29, Septombor 2024
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Amtlicher Stimmzettel für die Nationalratswahl
Wille der Wähler muss eindeutig erkennbar sein
Der amtliche Stimmzettel ist gültig ausgefüllt, wenn aus ihm eindeutig
zu erkennen ist, welche Wählergruppe die wahlberechtigte Person
wählen wollte. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn in einem
unter der Kurzbezeichnung der Wählergruppen vorgedruckten Kreis
ein Kreuz oder ein anderes Zeichen angebracht wird, aus dem
eindeutig hervorgeht, dass die darüber angeführte Wählergruppe
gewählt werden soll.
Der amtliche Stimmzettel ist auch dann gültig, wenn zumindest eine
Vorzugsstimme für einen Bewerber oder eine Bewerberin der
präferierten Partei vergeben hat. Auch eine sonstige Kennzeichnung
der Partei ist möglich. So können etwa alle anderen
Parteibezeichnungen bis auf die eine durchgestrichen werden.
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