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Jahr: 2024

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tirol.orf.at

„VfGH lehnte Wahlanfechtung in Innsbruck ab“, Seite online
3.10.2024

VfGH lehnte Wahlanfechtung in Innsbruck ab

Der frühere Gemeinderat der Liste Gerechtes Innsbruck, Gerald Depaoli, hat mit der
Anfechtung der Innsbrucker Bürgermeister- und Gemeinderatswahl vor dem
Verfassungsgerichtshof (VfGh) keinen Erfolg gehabt. Laut Stadt Innsbruck wurde die
Beschwerde vom VfGH vollständig abgewiesen.

Online seit heute, 15.02 Uhr
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Am Mittwoch wurde bestätigt, dass es in der Causa der Wahlanfechtung
nach eingehender Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof eine
Entscheidung gab. Über den genauen Inhalt konnte man keine Auskunft
geben. Ein entsprechendes Schreiben sei auf dem Postweg. Bei Gerald
Depaoli kam es nach seinen Angaben noch nicht an.

Der Wahlleiter der Stadt Innsbruck bestätigte allerdings gegenüber dem
ORF Tirol, am Mittwoch ein Schreiben vom Verfassungsgerichtshof
erhalten zu haben. Demnach wurde der Wahlanfechtung Depaolis nicht
stattgegeben. Depaoli will eine Stellungnahme abgeben, sobald ihm die
Entscheidung des Verfassungsgerichshofs schriftlich zur Kenntnis gebracht
wurde.

Depaoli zweifelte an Wahl

Die Liste „Gerechtes Innsbruck“ rund um den nunmehr nicht mehr im
Innsbrucker Gemeinderat vertretenen Gerald Depaoli hat die
Gemeinderats- und Bürgermeisterdirektwahl vom 14. April vor dem VfGH
angefochten. Grund sei eine geortete fehlende Bestimmung in der
Landesordnung. Stein des Anstoßes war die Frage, ob eine
Bürgermeisterdirektwahl in Tirol verfassungskonform geregelt ist. Das Land
Tirol sah eine klare landesverfassungsgesetzliche Regelung.

Gerechtes Innsbruck verpasste Einzug in Gemeinderat

Depaolis Liste Gerechtes Innsbruck hatte bei der Gemeinderatswahl am 14.
April mit 3,48 Prozent die neu eingezogene Vier-Prozent-Hürde und damit
den Wiedereinzug in den Gemeinderat verpasst —- mehr dazu in Jubel und

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