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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_10_3_Presse_OCR
- S.10
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Kurier
KURIER
„Innsbruck-Wahl: Verfassungsgericht bestätigt 4-Prozent-Hürde und
lehnt Anfechtung ab“, Seite 19
3.10.2024
Innsbruck-Wahl: Verfassungsgericht bestätigt
4-Prozent-Hürde und lehnt Anfechtung ab
Klarstellung des VfGH für ganz Österreich wegweisend
Tirol. Im heurigen April wurden die Karten im Innsbrucker Gemeinderat neu gemischt. Zunächst wurde ein
neues Stadtparlament gewählt. In der Folge bekam
die Tiroler Landeshauptstadt
nach einer Stichwahl, die Johannes Anzengruber (JA)
gegen Amtsinhaber Georg
Willi (Grüne) gewann, einen
neuen Bürgermeister. Nun ist
auch restlos geklärt, dass die
Wahlen rechtmäßig über die
Bühne gegangen sind.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Anfechtung durch Gerald Depaoli,
der mit seiner Gruppierung
„Gerechtes Innsbruck“ nach
einer Periode aus dem Gemeinderat geflogen war,
#Ö
S
Der Gemeinderat hat sich
bereits im Mai konstituiert
samt und sonders abgewiesen. Der Rechtspopulist hat
eine ganze Reihe von Mutmaßungen und Spekulationen aufgestellt, was bei den
Wahlgängen alles falsch gelaufen sein könnten.
Osterreichweit relevant ist
jedenfalls eine Klarstellung
S desVfGH zur erstmals in Inns-
”5 bruck angewandten Vier-Pro-
zent-Hürde, die bundesweit
bis dato noch keine andere
Gemeinde eingezogen hatte.
Diese Sperrklausel sei „nach
dem Stand der Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes als mit dem
Grundsatz der Verhältniswahl
(...) vereinbar anzusehen“,
heißt es in der Entscheidung
des Höchstgerichts.
Es „zerlegte die von
Schwächen durchzogene Argumentation der anfechtenden Partei in allen Punkten.
Es ist ein starkes Zeichen
unserer Demokratie, dass der
Rechtsstaat in dieser Weise
funktioniert“, so Grüne-Klubobmann Dejan Lukovic.
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