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Jahr: 2024

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Tiroler Tageszeitung

„Bauwerber warnt Gemeinderäte“, Seite 21

Bauwerber warnt Gemeinderäte

Heute entscheidet der Innsbrucker Gemeinderat über eine Bausperre in Amras. Die
Projektwerber betrachten diese als verfassungswidrig - und drohen rechtliche Schritte an.

Von Michael Domanig

Innsbruck —- Der Innsbrucker
Gemeinderat befindet heute
über einen denkbar heiklen
Punkt — die Verordnung einer
Bausperre für ein 8000-m?-
Areal zwischen Südring und
Gerhart-Hauptmann-Straße
in Amras. Pema und UBM wollen dort, wie mehrfach berichtet, rund 140 frei finanzierte
Eigentumswohnungen errichten. Dimension und Dichte
sowie die Fragen von Bedarf,
Leistbarkeit und öffentlichem
Mehrwert sorgen seit Monaten für heftige Diskussionen,
Anrainer fordern eine „maßvolle Verbauung“.

‚ Seit März 2024

ist das Projekt
mit der Stadtplanung
abgestimmt und wir
haben alle Forderungen
berücksichtigt.“

Statement der Projektwerber

Ein Schreiben der Projektgesellschaft, das zwei Tage vor
der Sitzung an alle Gemeinderäte erging und für diese auch
mögliche rechtliche Folgen in
den Raum stellt, sorgt nun für
zusätzliche Brisanz.

„Bausperre ist willkürlich“

Im Vorjahr sei die Bausperre im Gemeinderat mit der
Begründung abgesetzt worden, dass sie im Hinblick auf
die konstruktiven Gespräche
„überschießend“ sei, betont
die Projektgesellschaft auf 7T-
Anfrage. Seit März 2024 sei
das Wohnbauprojekt mit der
Stadtplanung abgestimmt,

Eine Mehrheit für die Bausperre scheint heute sicher - heftige Debatten sind aber genauso fix.

„wir als Projektwerber haben
alle Forderungen in der aktuellen Planung berücksichtigt“.
Doch „sämtliche Versuche,
mit den politisch verantwortlichen Vertretern inhaltliche
Gespräche zu führen“, seien
seither „abgeblockt“ worden.
Dass nunmehr eine Bausperre erlassen werden solle, oh-

ne den „bisher konstruktiven
Prozess“ abzuschließen, sei
„willkürlich“ und, wie ein juristisches Gutachten belege,
„verfassungswidrig“.

Im beigefügten Memorandum einer Anwaltskanzlei wird
argumentiert, dass die Bausperre wegen des „intensiven
Abstimmungs- und Planungs-

Seite 10 von 29

Foto: Falk/TT

prozesses“ nunmehr einen
„unsachlichen und unverhältnismäßigen Eingriff in das
Grundrecht auf Eigentum“ darstelle. Und: Im Falle einer Aufhebung der Bausperre durch
den Verfassungsgerichtshof
sei „von einem amtshaftungsrechtlichen Schadenersatzanspruch“ gegenüber der Stadt

auszugehen. Darüber hinaus
seien „auch strafrechtliche
Konsequenzen“ für die GemeinderätInnen denkbar.

BM Johannes Anzengruber
(„JA — Jetzt Innsbruck“) steht
zur geplanten Vorgangsweise: Die Bausperre sei „ein geeignetes Instrument der Tiroler Raumordnung“, ein „ganz
normales Vorgehen, das auch
in der Vergangenheit angewandt“ worden sei. „Wir sitzen mit dem Projektwerber an
einem Tisch, um ein ausgewogenes, verträgliches und stadtteilangepasstes Projekt zu
entwickeln.“ Nachsatz: „Das
übergeordnete politische Ziel
dieser Stadtregierung ist es,
leistbaren Wohnraum für die
Bevölkerung zu schaffen.“

Kritik an „Drohungen“

Auch Planungsstadträtin Janine Bex (Grüne) betont erneut,
dass die Bausperre „als Chance für die weitere Projektentwicklung verstanden werden
soll“. Das Instrument werde
von fachlicher Seite empfohlen, „um die angestrebten Planungsziele (Durchmischung,
leistbarer Wohnraum ...) zu
sichern und Rechtssicherheit
zu gewährleisten“.

Die KPÖ, die das Schreiben gestern publik gemacht
hat, zeigt sich empört über
die „rechtlichen Drohungen“,
zumal das Wohnbauvorhaben „keinen Mehrwert für die
Innsbrucker Bevölkerung“
biete. Die Liste Fritz ortet eine
„absolute Grenzüberschreitung“ durch die Bauwerber.

Die Projektgesellschaft hat
stets betont, auch weiterhin
gesprächsbereit zu sein.