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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_10_20_Presse_OCR
- S.5
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Amraser Bote
„Amras - Grenzen und Wege“, Seite 2-4
20.10.2024
Amras - Grenzen und Wege
von Ing. Werner Erhart
Erinnerungen gehören zum Wesen und
Bedürfnis der Menschen; ohne sie könnte
keine menschliche Gemeinschaft existieren. Ein kleiner, jedoch wichtiger Teil des
Erinnerungsschatzes sind die historischen
Grenzen und Wege einer Region oder eines Ortes und deren Entwicklung, überhaupt dann, wenn sie mit dem gegenwärtigen Stand verglichen werden. Damit wird
der geschichtliche Werdegang lebendig.
Bezüglich der Grenzen, welche unseren
Ort betreffen, müssen wir zuerst weit zurückschauen, zum Probsteigericht Ambras, welches Amras einschließlich Pradl,
Aldrans und Ellbögen umfasste und im
Hochmittelalter entstanden ist. Wie es zu
dieser sonderbaren Grenzziehung kam,
lässt die Forschung nach wie vor unbeantwortet. Tatsächlich hängt das Gebiet
mit einem schmalen Streifen zwischen
Patscherkofel und Glungezer zusammen.
Das Ambraser Gericht hatte bis 1806 Bestand, wo es von den neuen Bayrischen
Landesherren aufgelöst und bei der Rückkehr zum Haus Österreich im Jahr 1814
nicht mehr wieder hergestellt worden ist.
Der Zusammenhang ist folgender: Ambras
(die Schreibung variiert; bis weit ins 19.
Jahrhundert war kein Unterschied in der
Bezeichnung von Ort und Schloss) war ein
so genanntes Allod, so zu sagen Privatbesitz des Landesfürsten. Inhaber von Allodien konnten Adelige, Klöster, Bürger oder
(in Tirol) auch Bauern, jedenfalls Leute
von Stand, sein. Der Inhaber eines Allods
konnte über dieses frei verfügen, musste
aber die Verwaltung einschließlich der Einhebung von Steuern und die Rechtspre-
Cchung sowie, im Verteidigungsfall, die Stellung von Wehrfähigen sicherstellen. Daher
ist das Probsteigericht Amras der Urgrund
für den Bestand der hiesigen Schützenkompanie. Ein weiterer Effekt war, dass für
jedes Gericht, für jede Sitzung des Tiroler Landtages, ein Abgeordneter gewählt
werden musste. Das heißt, dass Amras,
bis zur Aufhebung seines Niedergerichtes 1806, im Tiroler Landtag durch einen
Abgeordneten vertreten war. Sämtliche
Zuständigkeiten der aufgelösten Niedergerichte gingen ab 1814, bei der Rückkehr
zum Haus Österreich, wo wieder die alte,
im Prinzip seit dem Mittelalter gehandhabte, Rechtsprechung eingeführt wurde, an
die Landgerichte über. Erst Mitte des 19.
Jahrhunderts wurde das alte Rechtssystem durch ein moderneres abgelöst.
N
Probsteigericht Ambras — Ausschnitt aus der Karte
„Sprengelgrenzen der Gerichte Tirols um 1800*
Bis 1904, dem Jahr der freiwilligen, durch
demokratischem Beschluss erfolgten, Abtretung von Pradi an die Stadt Innsbruck,
bestand die Gemeinde Amras aus dem
Dorf Amras und den Weilern Pradil und
Sillhöfe. Der bäuerlich geprägte Weiler
Pradi bestand bis über die Mitte des 19.
Jahrhunderts aus etwa 20 Liegenschaften
und die Sillhöfe aus einigen wenigen Bauerngehöften. Die Grenze ging in der Sillmitte bis zur Einmündung in den Inn. Hier
muss erwähnt werden, dass die Sill früher
in Mäandern geflossen ist und streng genommen ein wesentlicher Teil des heutigen Bahnhofsgeländes sowie der Textilfabrik, auf dessen Grund sich das heutige
Kaufhaus Sillpark befindet, auf Amraser
Grund waren. Weiter ging die Grenze in
der Innmitte bis sie, Ööstlich des heutigen
Freibades „Baggersee“, die Ampasser Gemeindegrenze erreichte. Diese geht hinter
dem so genannten „Armeleutebichl“ so
bis unterhalb der Ampasser Kirche, dass
Egerdach auf Amraser und die Peerhöfe
auf Ampasser Seite zu liegen kommen.
Der Luigenwald war Amraser Gemeindegebiet, wobei die Grenze nördlich des
Ambraser Schlossparkes vorbeiführt und
bis zur Brücke geht, wo die Straße nach
Aldrans mit einer Brücke den Schlossbach
überquert. Dort speiste er das ehemalige
Schwimmbad Schönruh; auch der Weiher
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im Schlosspark verdankt diesem Bach
sein Wasser. Weiter geht die Grenze quer
über die Amraser und Aldranser Felder
leicht ansteigend, bis es am Waldrand
auf das so genannte Tunkltal stösst, wo
es steil aufwärts bis zum Rand des Golfplatzes Sperberegg geht. Weiter geht es,
nördlich am Lanser Kopf vorbei, hinab bis
unterhalb der, zu Vill gehörenden, Poltenhütte und weiter steil zur Sill hinab, wobei
der Lemmenhof ausgespart bleibt.
Nach der Abtretung von Pradi an die Stadt
Innsbruck musste eine neue Grenze fest-
gelegt werden:
Diese verläuft von östlich der Poltenhütte
in gerader Linie hinab bis zur Kreuzung
der Wiesengasse mit dem Wetterherrenweg. Weiter geht die Grenze in Richtung
Osten bis zur Amraser Straße, dort wendet sie sich nach Norden, entlang der
Amraser Straße bis zur Kreuzung mit dem
„Südring“ (Burgenlandstrasse - Amraser
See Straße) und dann durch die Grenzstraße bis zur Kranewitter Straße, diese in
Richtung Osten bis zum Langen Weg, und
diesen entlang bis zum Inn.
Dieses Amras wurde 1938 von den neuen Nationalsozialistischen Machthabern
zwangsweise (und entgegen dem erklärten Willen der Bevölkerung) zu Innsbruck