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Jahr: 2024

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Tiroler Tageszeitung

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Straßenmusik war bislang von der Anmeldepflicht ausgenommen - das soll sich nun ändern. Vor allem die Lautstärke sorgte teils für Unmut. Foto: Böhm/TT

„Neue Töne: Straßenmusik wird anmeldepflichtig‘“, Seite 23

Neue Töne: Straßenmusik
wird anmeldepflichtig

Land reagiert mit geplanter Gesetzesnovelle auf massive Beschwerden
in Innsbruck - und gibt Behörden rechtliche Werkzeuge in die Hand.

Von Michael Domanig

Innsbruck — Viele Einheimische und Touristen genießen die facettenreichen Straßenmusik-Darbietungen in
Innsbrucks Innenstadt. Doch
Straßenmusik kann auch zur
Belastung werden, wie zahlreiche Beschwerden in den
letzten Jahren beweisen. „Es
ist ein Thema, das sehr viele
Menschen beschäftigt“, bestätigt Christian Schneider, Amtsvorstand für allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen
im Stadtmagistrat. Vor allem

‚ Wir schützen Anrainer vor übermäßigem Lärm, lassen aber
der Kunst im öffentlichen Raum ihren Platz.“

Astrid Mair
(Landesrätin)

die Lautstärke, in Verbindung
mit der Dauer der Darbietungen, zieht Anrainern und Geschäftstreibenden teilweise
den Nerv.

Zwar gibt es in Innsbruck
detaillierte Regelungen zur
Straßenmusik (wo, wann,
welche Instrumente), exekutierbar waren sie für MÜG und

Polizei bislang aber nicht. Genau das soll sich nun ändern:
Am Freitag geht eine Novelle
des Tiroler Veranstaltungsgesetzes in Begutachtung, die
vorsieht, dass Straßenmusik
künftig der Anmeldepflicht
unterliegt. Die Gesetzesänderung soll dem März-Landtag
zur Beschlussfassung vorgelegt werden - und rechtzeitig
vor der nächsten Straßenmusik-Saison in Kraft treten.
Straßenmusik gehöre zum
Innenstadtleben, betont Landesrätin Astrid Mair (ÖVP),
„Darbietungen dürfen jedoch
keinesfalls auf Kosten der AnrainerInnen gehen“. Die neue,
in enger Abstimmung mit der
Stadt erarbeitete Lösung ermögliche weiterhin Straßenmusik „im Rahmen klarer Regelungen“: Konkret müssen
StraßenmusikantInnen künftig vor einem Auftritt bei der

zuständigen Veranstaltungs-

behörde, also der jeweiligen

Gemeinde, ihre Darbietung

anmelden - bisher waren sie

davon ausgenommen. Damit

können in Zukunft Auflagen
Vor allem die

„ Kombination aus

hoher Lautstärke und der
Dauer der Darbietungen
sorgt für Beschwerden.“

Christian Schneider
(Amtsvorstand)

vorgeschrieben werden, wenn
etwa aufgrund der Verwendung von Verstärkern oder
Lautsprechern „eine unzumutbare Lärmbelästigung zu
erwarten ist“, erklärt Mair.

Als Jugendlandesrätin sei ihr
besonders wichtig, dass die
Anmeldung für Straßenmusik,
im Unterschied zu anderen

Seite 8 von 16

Veranstaltungen, „nicht an die
Volljährigkeit gebunden ist“,
ergänzt Mair: „Auch Jugendlichen soll ermöglicht werden,
ihr Können in der Öffentlichkeit zu zeigen.“

„Werkzeug“ für Behörden

Innsbrucks Bürgermeister
Johannes Anzengruber (JA)
sieht Straßenmusik ebenfalls
als Belebung, im Sinne des
gedeihlichen Miteinanders
stelle sich aber „die Frage der
Dosis“. Massive Beschwerden
von Anrainern und Geschäftsinhabern gebe es vor allem,
„wenn Verstärker zum Einsatz kommen“. Die geplante
Novelle sorge nun für „gute,
klare Regelungen“, um so die
unverbindlichen Empfehlungen der Stadt „auf eine solide
rechtliche Grundlage“ zu stellen. „Uns war wichtig, dass die
neue Regelung vor der nächsten Sommersaison in Kraft
tritt“, sagt Anzengruber.
Amtsvorstand Schneider betont, den genauen
Entwurfstext noch nicht zu
kennen; dass es künftig ein
Werkzeug gibt, „mit dem wir
regelnd eingreifen können,
um Straßenmusik in geordnete Bahnen zu lenken“, sei jedenfalls „mehr als positiv“.