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Jahr: 2024

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- S.10

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Kronenzeitung

„Vor der eigenen Türe ist zu kehren“, Seite 20, 21

TIROL

THEMA

DES TAGES

DARUM MACHEN WIR ES ZUM THEMA

Ein plötzlicher Wintereinbruch kann zu Problemen
führen - Unpünktlichkeit ist eine davon. Welche
Rechten und Pflichten haben Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer? Die „Tiroler Krone“ hat nachgefragt.

tiroler@kronenzeitung.at

Vor der eigenen
Türe ist zu kehren

Welche Pflichten Anrainer haben,

wenn alles im Schnee versinkt

u das Winterchaos
m nach Schneefall in
den Griff zu bekommen, ist
nicht nur die Gemeinde,
sondern sind auch Anrainerinnen und Anrainer in
der Pflicht, das Schneechaos zu beseitigen. Am
Beispiel der Landeshauptstadt sind 550 Straßenkilometer von den Mitarbeitern des Straßendienstes zu
räumen. Doch auch Anrainer müssen mitanpacken:
Sie sind dazu verpflichtet,
die Gehwege vor ihren
Grundstücken vom Schnee
freizuhalten. „Damit auch
sichergestellt wird, dass
unsere Räumfahrzeuge optimal arbeiten können, bitten wir, vor allem Fahrräder und E-Scooter so zu
platzieren, dass immer eine

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Durchfahrtsbreite von
mindestens 1,80 Metern
gegeben ist. Wir hoffen,
dass im gemeinsamen Zusammenwirken von privatem Verantwortungsbewusstsein und dem Einsatz
unserer Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen die Verkehrssicherheit im Stadtgebiet auch in diesem Winter wieder bestmöglich gewährleistet werden kann“,
führt Amtsvorstand Johannes Wetzinger aus. Paragraf 93 der Straßenverkehrsordnung sieht vor,
dass Anrainer die Gehsteigflächen vor ihren Häusern zwischen 6 Uhr und
22 Uhr selbst räumen und
streuen müssen —- andernfalls droht eine Verwaltungsstrafe. nais

Für die einen Arbeit, für die anderen Spaß: Wintereinbruch.

©

Wenn ich ohne mein
Verschulden zu spät

komme, bin ich grund-

sätzlich entschuldigt.

Georg Humer (AK Tirol)

er Wecker klingelt,
D man öffnet die Augen

und die Vorhänge und
der Tag begrüßt einen mit
wildem _ Schneegestöber.
Draußen hört man das
schwerfällige Brummen
eines Schneepfluges oder
das gleichmäßige Schippern der Nachbarn, die ihre
Einfahrt freiräumen. Kr-
Kr-Kr — jemand kratzt sein
Auto frei. Die Chancen,
rechtzeitig in die Arbeit zu
kommen, verringern sich
mit der Motivation, überhaupt seine warme, gemütliche Wohnung zu verlassen. Doch das wird wohl nix
nützen, oder? Welche
Pflichten und Rechte haben
Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, die vom
Schneechaos überrascht
werden? Darf man von Zuhause aus arbeiten, sofern
möglich? Müssen sie es

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rechtzeitig in die Arbeit
schaffen und was passiert,
wenn sie es nicht schaffen?
Müssen sie die verlorene
Zeit am Ende des Tages

nachholen? Die „Tiroler
Krone“ hat bei Georg Humer von der Arbeiterkammer nachgefragt.

Man muss machen, was
noch „zumutbar“ ist
„Wenn ich ohne mein Verschulden zu spät in die
Arbeit komme, bin ich
grundsätzlich entschuldigt“, erklärt Humer. Sollten Sie also nicht einen guten Draht zu Frau Holle
höchstpersönlich haben, ist
davon auszugehen, dass Sie
für das Schneechaos nichts
können und insofern auch
nichts fürs Zu-Spät-Kommen. Aber: Der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin,
ist dazu verpflichtet, das ihr