Pressespiegel seit 2021
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_12_5_Presse_OCR
- S.11
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Kronenzeitung
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SCHNEETAGE
gab es in Innsbruck 2023 (gemessen am
Flughafen). Als Schneetage gelten alle Tage
mit einer Schneedecke von mindestens
einem Zentimeter.
GESETZESNOVELLE FÜR MEHR SICHERHEIT
Derzeit ist die Novelle des Tiroler Krisen- und
Katastrophenmanagementgesetzes (TKKMG) in Begutachtung.
Das Gesetz über die Lawinenkommissionen - bisher ein
eigenständiges Landesgesetz - wird in das TKKMG integriert.
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einem Hotel übernachtet (ein
skurriles Beispiel aus der Praxis). Anders liegt die Lage bei
plötzlichen Ereignissen, wie
_© etwa Anfang des Jahres, als
Bis die Straßen vheder frei sind? kann es manchmal dauern
Zumutbare zu unternehmen,
es rechtzeitig in die Arbeit zu
schaffen. „Wenn es im Vorhinein völlig klar ist, dass es
am nächsten Tag ein Schneechaos geben wird und ich
weiß, wenn ich zur gewohnten Zeit starte, werde ich
wahrscheinlich zu spät kommen, dann muss ich das mir
Zumutbare dagegen unternehmen. Heißt im Klartext:
Ich muss ein bisschen früher
starten.“ Auf gut Deutsch
heißt das, der Arbeitgeber
darf von einem erwarten,
dass man seinen Hausverstand benützt. Was er nicht
darf: Verlangen, dass man
am Vortag anreist und in
Tirol vom Blitzeis getroffen
wurde, die Straßen zu Spiegeln wurden, die Fahrzeuge
nur so ineinander krachten.
Verlorene Zeit muss man
übrigens nicht nachholen
Hereinholen muss man die
Zeit übrigens nicht: „Wenn
man entschuldigt ferngeblieben ist, muss man diese Zeit
nicht hereinholen, ähnlich
wie beim Arztbesuch oder
wenn man krank ist.“
Beim Thema Homeoffice
zählt die Vereinbarung zwischen Arbeitgeberin und
Arbeitnehmer. Es kann sich
als die vernünftigste Variante
herausstellen, aber ohne Absprache darf man weder einfach Zuhause bleiben, noch
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Fata: Christof Birbaumer
Schnell sind die Straßen in Tirol
verstopft und es kommt zu Staus,
wenn es überraschend schneit
dazu aufgefordert werden.
Was übrigens auch nicht
geht: Wenn man in einem
Tal lebt, das durch Schneechaos abgeschnitten wurde
undesschlicht nicht möglich
ist, es mit den OÖffentlichen
oder dem eigenen Pkw zu
verlassen, dann darf der
Arbeitgeber nicht verlangen,
dass man dieses Tal über
einen zugeschneiten, langen
Forstweg per Fußmarsch
verlässt. Ein weiteres Beispiel aus der Praxis.
Zu guter Letzt: Was steht
dem Fahrgast zu, wenn Busse oder Züge aufgrund vom
Wetter ausfallen oder sich
verspäten? Also reich wird
man nicht, doch wenn der
Pünktlichkeitsgrad um 93
Prozent unterschritten wird,
gibt es eine, Entschädigung
seitens der OBB. Bei Buslinien in Tirol geht man leer
aus. Nadine Isser