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Jahr: 2024

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Tiroler Tageszeitung

Das neue Hundehaus wurde im Oktober 2023 eröffnet. Doch es gibt Probleme: Zäune sind nicht ausbruchsicher, Gefälle hin zu Gullis fehlen, Aufpi

Elektroleitungen könnten angeknabbert werden u.v. m. Wer das „verbockt“ hat, ist Streitfrage.

Hunde können nicht auf
Gerichtsprozess warten

Während der Tierschutzverein und die Strabag wegen angeblicher
Baumängel prozessieren, beanstandet die Behörde den Betrieb im alten Haus.

Innsbruck — Frustrierend
bleibt die Situation rund um
das neue Hundehaus beim
Tierheim Mentlberg. Seit einem Jahr steht der rund Zwei-
Millionen-Euro-Neubau, bezogen werden kann er vorerst
nicht. Wie berichtet, sieht
der Tierschutzverein für Tirol
1881 schwere Baumängel, die
Strabag beteuert wiederum als
ausführendes Generalunternehmen, alle Arbeiten gemäß
Auftrag verrichtet zu haben.

Eine Angelegenheit, die nun
das Landesgericht beschäftigt:
Der Verein weigert sich, den
noch offenen Restbetrag von
385.000 Euro zu bezahlen. Versuche, sich außergerichtlich
zu einigen, scheiterten. Verhandelt wird im Februar.

So lange kann der Betrieb im
Tierheim nicht warten, erklärt
die Obfrau des Tierschutzvereins Veronika Rom-Erhard.
Mit den Begebenheiten im alten Haus kann man weder die
Hunde gemäß Tierschutz-Ge-

setz unterbringen, noch können Mitarbeiter ordentlich mit
den Tieren arbeiten.

Hunde müssen umziehen

Die Veterinärbehörde bemängelte im Oktober erneut die
Zustände im Altbestand. Besonders „Langzeitsitzer“ also
Hunde, die seit mehr als einem Jahr im Heim wohnen,
müssen sofort gesetzeskonform untergebracht werden,
nicht in Einzelhaltung. Man
habe mit den Behörden ein
sehr gutes Einvernehmen. Die
Beanstandungen kämen laut
Rom-Erhard „völlig zu Recht“.
Nur wohin mit den derzeit
acht Langzeitsitzern? „Sie haben eine Geschichte, sind
nicht leicht zu vermitteln.“
Dem neuen Hundehaus
fehlt noch eine Benutzungsbewilligung. Die Strabag hatte die Pläne dafür im Oktober
im Magistrat eingereicht. Der
Tierschutzverein müsste diese
unterzeichnen, damit eine Be-

willigung erteilt werden kann.
Nur erfolgt dies immer erst
nach erfolgter Abnahme durch
den Bauherren. Weil der Streit
zwischen Verein und Strabag
noch anhält, kann bzw. will
der Verein auch aus rechtlichen Gründen nicht sein Okay
zu den Plänen geben, die nach
dessen Ansicht nicht mit der
erbrachten Leistung übereinstimmen. Eine Bewilligung
gibt es also vorerst nicht.

Bewilligung steht aus

Eine verzwickte Lage. Lichtblick von der Veterinärbehörde: Zumindest aus deren Sicht
könnte man zumindest einen
Teil des Hundehauses nach einigen Maßnahmen freigeben.
Momentan gäbe es „kleinere
tierschutzrechtliche Mängel“,
heißt es aus dem Magistrat.
Beispielsweise bestehe bei den
Zäunen Verletzungsgefahr.
„Die Probleme lassen sich mit
Hausverstand und handwerklichem Geschick voraussicht-

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„Hunde können nicht auf Gerichtsprozess warten“, Seite 5

utz-
Fotos: Reichle, Domanig

(
LA a
EB

lich relativ schnell beseitigen,
sodass zumindest eine teilweise Besiedelung möglich ist.“
Wer am Ende für die Renovierungsarbeiten am Neubau
aufkommen wird, bleibt offen.
Rom-Erhard will ein Gerücht
aus der Welt schaffen, wonach der Tierschutzverein aus
finanzieller Not prozessiere.
„Wir haben das Geld für die
offene Rechnung“, sagt sie.
Die Strabag habe alle vertraglich vereinbarten Leistungen und Verpflichtungen
eingehalten. Der Wechsel im
Vorstand des Vereins während
der Bauphase habe wohl „unterschiedliche Auffassungen
vom Ausschreibungsstand“
zur Folge gehabt und die Probleme hervorgebracht. Man
schätze die wichtige Arbeit
von Tierschutzorganisationen, sagt Markus Pfeifer. Der
Leiter der Direktion in Tirol
bedauert, dass man sich mit
dem Verein nicht außergerichtlich einigen konnte. (jazz)