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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_12_22_Presse_OCR
- S.6
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Tiroler Tageszeitung
„Stadt fordert Abbau von Hürden für ausländische Pflegekräfte‘“, Seite 10
Stadt fordert Abbau von Hürden
für ausländische Pflegekräfte
Bei der Anerkennung von
Pflegeausbildungen aus dem
Ausland mahnt Innsbruck
schnellere Verfahren und
weniger Bürokratie ein.
Von Michael Domanig
Innsbruck - Um die aktuelle Versorgungssituation
aufrechterhalten zu können, müssen laut Prognose der Gesundheit Österreich GmbH bis 2050
bundesweit rund 196.400
Pflege- und Betreuungspersonen nach- oder neu
besetzt werden. Auch in
Innsbruck ist dabei klar:
Foto: Domanig
‚ Die Personalrekrutierung
aus Drittstaaten
ist nur ein Teil der
Lösung, sie kann uns
aber weiterhelfen.“
Michael Urschitz (Innsbrucker Pflegekoordinator)
Der große Bedarf an Pflegepersonal kann mit heimischen Fachkräften allein nicht gedeckt werden.
Bei den Innsbrucker Sozialen Diensten (ISD) sind
bereits MitarbeiterInnen
aus über 60 Nationen tätig.
Die Rekrutierung von
Pflegekräften aus Drittstaaten — also außerhalb
des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und
der Schweiz - sei „nur ein
Teil der Lösung, kann uns
aber unterstützen“, meint
der Pflegekoordinator der
Stadt Innsbruck, Michael
Urschitz.
Doch der Prozess, zu
diesen Pflegekräften zu
kommen, ist komplex:
„Alle Organisationen
müssen denselben Lernprozess und dieselben
Schwierigkeiten durchlaufen“, sagt Sozialstadtrat
Georg Willi (Grüne): „Wir
brauchen die Pflegekräfte
aber deutlich schneller.“
Langer, komplexer Weg
bis zur Anerkennung
Während für die Anerkennung der Qualifikationsnachweise von
PflegeassistentInnen,
PflegefachassistentInnen
und Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP)
aus EWR-Staaten und der
Schweiz das Gesundheitsministerium zuständig
ist, erfolgt die Nostrifizierung, also Anerkennung
eines Bildungsabschlusses aus einem Drittstaat,
über Fachhochschulen
mit Pflegestudium (für
DGKP) bzw. die jeweiligen
Landesregierungen (für
Pflege- und PflegefachassistentInnen).
„Nostrifizierungsprozesse stellen auch
Qualitätsstandards in der
Pflege sicher, wir wollen sie nicht nach unten
nivellieren“, schickt Urschitz voraus. Aber, wie
Willi betont: „Das Verfahren zur Anerkennung
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muss schneller, zentraler,
effizienter und einheitlich
werden. Bund und Land
müssen die Prozesse vereinfachen und straffen.“
Urschitz führt ein Beispiel an: Eine Diplompflegekraft aus einem
Drittstaat (z. B. Kolumbien
oder Vietnam) braucht zunächst einen Aufenthaltstitel in Form der „Rot-
Weiß-Rot-Karte“. Dafür
benötigt es bereits eine
Arbeitsplatzzusage.
Eine Fachhochschule
prüft, inwieweit sich die
vorgewiesene Ausbildung
mit den Anforderungen
in Österreich deckt, der
Rest ist binnen zwei Jahren nachzuholen. Nötig
ist zudem eine Eintragung
ins Gesundheitsberuferegister, das läuft über
die Arbeiterkammer. Um
überhaupt ins Nostrifizierungsverfahren einsteigen zu können, müssen
zudem Deutschkenntnisse mindestens auf B1-
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Niveau nachgewiesen
werden. Nicht immer läuft
das Ganze reibungslos ab:
Willi nennt das Beispiel
einer Pflegekraft aus den
Philippinen, bei der es
rund um die Anerkennung
des B1-Zertifikats „hakte“:
„Sie ist nun da, kann aber
nicht arbeiten.“
Foto: Böhm
„ Das Verfahren
zur Anerkennung der Pflegeausbildung muss schneller, zentraler und
effizienter werden.“
Vize-BM Georg Willi
(Sozialstadtrat)
Die Anerkennung von Pflege- und Sprachausbildungen aus dem Ausland ist kompliziert.
Foto: iStock
Die Forderung, vor allem an die künftige Bundesregierung gerichtet, ist
klar: „Es braucht ein Anerkennungsmuster, die
Zentralisierung bei einer
Behörde“, sagt Willi, „mit
Außenstellen in den Bundesländern, die dann auch
in die Bezirke hinausgehen können.“ So könnten
sich etwa unterschiedliche
Auslegungen bei der Anerkennung der Ausbildungen vermeiden lassen. „Es
braucht außerdem vertretbare Zeiten, um den
Anerkennungsprozess
abzuschließen“.
Am 9. Jänner, wenn die
im Frühjahr 2024 präsentierte Innsbrucker Pflegestrategie den „Stakeholdern“ im Detail vorgestellt
wird, „wollen wir uns zusammentun und uns mit
diesem Anliegen ans Land
Tirol wenden“, kündigt
Willian. Das Land soll den
dringlichen Appell dann
beim Bund anbringen.