Pressespiegel seit 2021
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_01_18_Presse_OCR
- S.5
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Tiroler Tageszeitung
„Amtsenthebung von Stadtrat Stoll ist vom Tisch“, Seite 19
Amtsenthebung von Stadtrat Stoll ist vom Tisch
Rechtsausschuss des Innsbrucker Gemeinderats verzichtet in der Frage der Unvereinbarkeit auf Antrag an Verfassungsgerichtshof.
( w
Von Michael Domanig
Innsbruck — Weil er neben seiner Polit-Tätigkeit auch Geschäftsführer einer Holzverarbeitungsfirma ist, drohte dem
nicht amtsführenden Stadtrat
Markus Stoll von der Oppositionsliste „Das Neue Innsbruck“
eine Amtsenthebung wegen
Unvereinbarkeit. Nun hat sich
das Thema aber erledigt. Wie
Benjamin Plach (SPÖ), Obmann des gemeinderätlichen
Rechtsausschusses, auf TT-
Anfrage bestätigte, wird kein
Antrag auf Amtsenthebung
gegen Stoll gestellt.
Plach zufolge habe man den
Fall differenziert betrachtet:
Laut bundesgesetzlicher Regelung liege eine Unvereinbarkeit vor, die entsprechende
Feststellung habe der Rechtsausschuss im September daher zu treffen gehabt.
Danach hatte Stoll gemäß
Verfahren drei Monate Zeit,
entweder die Unvereinbarkeit aufzulösen oder aber eine
Stellungnahme abzugeben.
Erwartungsgemäß tat er Ende
2024 Letzteres.
Ermessensspielraum genützt
Stoll habe seine Position
„überzeugend dargelegt“, sagt
Plach: So liegt sein Betrieb
außerhalb des Innsbrucker
Stadtgebiets, zudem ist Stoll
nicht amtsführender Stadtrat,
hat also keine Ressorts. Die
Gesetzgebung des Bundes zur
Unvereinbarkeit habe seinerzeit „nicht darauf Bezug genommen, dass es so etwas wie
nicht amtsführende Stadträte
gibt“, führt Plach aus.
Entscheidend ist aus seiner Sicht aber, dass es sich
um eine „Kann-Bestimmung“
handelt: Der Rechtsausschuss
kann einen Antrag auf Amtsenthebung an den Gemeinderat stellen und dieser dann an
den Verfassungsgerichtshof,
muss dies aber nicht tun. „Der
Ausschuss hat also von seinem politischen Ermessens-
„ Die Gesellschaft
sollte in der Politik
auch beruflich abgebildet sein.“
Stadtrat Markus Stoll
(„Das Neue Innsbruck/TURSKY")
spielraum, den auch das Land
Tirol explizit bestätigt hat, Gebrauch gemacht und einstimmig entschieden, von einer
Antragstellung an den VfGH
abzusehen.“
„Unser Vorgehen hat dem
Gesetz Genüge getan, aber zugleich der Situation Rechnung
getragen“, so Plach. Und: „Wir
wollten hier nicht einen Oppositionspolitiker sekkieren.“
Stoll selbst zeigt sich „froh,
dass das Thema vom Tisch
ist“, er habe aber nie am jetzigen Ausgang gezweifelt. Aus
seiner Sicht widerspräche es
dem Gleichheitsgrundsatz,
wenn jemand, der wie er einer
Kapitalgesellschaft (GmbH
oder AG) vorsteht, von einem
politischen Amt ausgeschlossen sein sollte - anders als bei
Personengesellschaften. Und:
„Die Politik sollte ein Abbild
der Gesellschaft sein.“
In früheren Perioden habe
es in Innsbruck sogar amtsführende Stadträte gegeben,
die ein Unternehmen hatten,
merkt Stoll an. Und: „Das
Thema Befangenheit betrifft
ja nicht nur Stadträte, sondern ist von jedem Mandatar
im Einzelfall selbst bekannt
zu geben.“
Seite 5 von 10
Markus Stoll (Neues Innsbruck) zeigt sich „froh, dass das Thema vom
Tisch ist“, am nunmehrigen Ausgang habe er aber nie gezweifelt. Foto: söhm