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Jahr: 2025

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tirol.orf.at

„Abgabe für unbebauten Grund wird konkreter“, Seite online
22.1.2025

Abgabe für unbebauten Grund wird konkreter

Die schwarz-rote Tiroler Landesregierung hat nach einer Klausur betont, dass sie eine
Baulandmobilisierungsabgabe erarbeiten will. Festgehalten wurde das bereits im
Koalitionsprogramm. Bis 2026 sollen die Weichen dafür gestellt werden.

Online seit gestern, 15.06 Uhr (Update: gestern, 16.06 Uhr)

„Wir wollen mobilisieren, mobilisieren, mobilisieren“, gab Wohnbaureferent
und Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth (SPÖ) als Credo
der Regierenden aus. Dabei dürfe es „keine Denkverbote“ geben, sprach
Wohlgemuth die Erarbeitung einer Baulandmobilisierungsabgabe an. Die
Details waren noch unklar. NEOS kritisierte die Ankündigung der neuen
Abgabe.

Ausnahmen für Eigenbedarf vorgesehen

„Es geht um große Flächen, die schon länger brach liegen“, sagte der für
Raumordnung zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler
(ÖVP). Die Abgabe soll „eine Wirkung“ haben, die Höhe sei jedoch noch
nicht festgelegt. Auch der Eigenbedarf für Grundstückseigentümer sowie
deren Nachkommen soll ausgenommen sein.

In anderen Bundesländern gebe es bereits ähnliche Instrumente, „das
schauen wir uns natürlich an“. Im Burgenland hatte die Einführung einer
Baulandmobilisierungsabgabe vor zwei Jahren zu heftigen politischen
Diskussionen geführt — insbesondere die ÖVP machte mit Nachdruck
dagegen mobil. Geisler betonte, auf die Eigentumsrechte Rücksicht
nehmen zu wollen. „Grundstückseigentümer sind unsere Partner“, hielt er
fest.

Wohnbaugeförderte Wohnungen sollen erst nach 15 Jahren statt wie bisher
nach acht Jahren verkauft werden dürfen. Für manche Gemeinden mit
hohem Wohnbedarf könnte die Vertragsraumordnung zur Pflicht werden.

Neuerungen bei Leerstandsabgabe

Bei der Regierungsklausur wurde zudem die Novelle der Leerstandsabgabe
beschlossen, sie muss noch vom Landtag vorgelegt werden. Künftig
könnten bis zu 30 Prozent eines vom Land vorgegebenen Basismietwerts
als Leerstandsabgabe eingehoben werden, zahlreiche Ausnahmen werden
jedoch bleiben. Gemeinden sollen außerdem künftig eine Registerabfrage
zum tatsächlichen Leerstand machen können. Das war bisher aus

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