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Tiroler Tageszeitung

„Widmung wird es nicht geben“, Seite 19

Von Clemens Markart

Innsbruck —- Die Innsbrucker
Stadtregierung bekräftigt auf
Nachfrage ihre ablehnende
Haltung zu einer Umwidmung
beim Einkaufszentrum Dez.
Wie berichtet, möchte das
Gartencenter Bellaflora auf
dem Areal einer ehemaligen
Gärtnerei eine Filiale eröffnen.
Die 5500 Quadratmeter sind
allerdings als Freiland gewidmet, Bellaflora bräuchte als
Handelsbetrieb eine Umwidmung für den Umzug. Durch

Foto: Rita Falk

‚ Man will Bellaflora
vorschieben, um
über ein Schlupfloch eine
Widmung als Einkaufszentrum zu erhalten.“

Johannes Anzengruber
(Bürgermeister Innsbruck)

die Größe der Fläche mit mehr
als 2000 Quadratmetern wäre
eine Sonderwidmung als Einkaufszentrum notwendig.

Die Stadt Innsbruck lehnt
diese Umwidmung aber ab.
Stadtplanungs-Stadträtin Janine Bex (Grüne) argumentiert das mit dem Grünzug
Pradl-Amras-Reichenau, der
als übergeordnetes Raumordnungskonzept Vorrang habe.

Der Eigentümer des betroffenen Grundstücks, die Familie Menardi, zieht die Existenzberechtigung dieses Grünzugs
dagegen in Zweifel. Dieser sei
laut einem Gutachten dem-

nach keine 75, sondern erst
rund fünf Jahre alt und verlaufe über den Dez-Parkplatz, der
1969 genehmigt wurde. Dass
das übergeordnete Raumordnungsziel über diesen Parkplatz mit Bestandsschutz
verlaufe, bezeichnet das Gutachten gar als „verfassungswidrig“. Außerdem habe die
Stadt als Miteigentümerin der
Neuen Heimat Tirol (NHT)
mit einem Bauprojekt selbst
in den Grünzug eingegriffen.
In einer Stellungnahme teilt
Stadträtin Janine Bex mit, dass
die Grünverbindung seit den
1950ern als Planungsziel der
Stadt verankert sei, so auch
rechtlich gedeckt im derzeit
gültigen Örtlichen Raumordnungskonzept von 2020 (ÖRO-
KO 2.0). Sie erfülle in einem
besonders dicht bebauten

Stadtteil wichtige Funktionen
im Klima-, Gesundheits- und
Hochwasserschutz.

Genug Zeit für Einwände

Die Flächen des Grünzugs befänden sich im Freiland und
seien nie als Bauland gewidmet gewesen, deshalb liege
auch keine Einschränkung bestehender Baurechte vor. Die
Planung sei vom Gemeinderat
beschlossen und von der Landesregierung rechtskräftig genehmigt worden, hält Bex fest.

Auch Innsbrucks Bürgermeister Johannes Anzengruber (JA — Jetzt Innsbruck)
verteidigt das Nein zur geforderten Umwidmung. Vor dem
Beschluss des derzeit gültigen
ÖROKO 2.0 habe es ausreichend Zeit für Stellungnahmen und Einwände gegeben —

Seite 5 von 11

Fläche ehem. "
@ _ Gärtnerei

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auch für die Familie Menardi.
Das von mehreren Instanzen
geprüfte Konzept sei jetzt jedenfalls rechtlich gültig.

Das Bauprojekt der NHT
greife darüber hinaus nicht,
wie von der Familie moniert,
in den Norden des Grünzugs
ein. Der Wohnbau liege außerhalb des Grünzugs, der Park
samt Spielplatz sei mit dem
Raumordnungsziel konform.

Auf den diskutierten 5500
Quadratmetern Freiland könne sich jederzeit ein regionaler Gartenbaubetrieb ansiedeln. Im möglichen Umzug

5 Die leer stehende Fläche beim

&X aufsperren. Fotos: Rita Falk, Mapcreator

„Widmung wird es nicht geben“

Die Umzugspläne von Bellaflora neben das Dez sind wohl Geschichte. Auch Innsbrucks
Bürgermeister ist gegen eine Umwidmung des freien Areals beim Einkaufszentrum.

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Dez (rot eingezeichnet) ist im
Grünzug als Freiland gewidmet, dort darf nur ein Betrieb
mit Bezug zur Landwirtschaft

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des Gartencenters ortet Anzengruber andere Ziele: „Man
will Bellaflora vorschieben,
um über ein Schlupfloch eine
Widmung als Einkaufszentrum zu erhalten.“ Die Stadt
wäre bei anderen Gründen
der Familie Menardi für weitere Projekte zur Entwicklung
des Dez offen —- auch für eine
Lösung mit Bellaflora.

Im Grünzug sei eine Schaffung von Gewerbefläche für
die Stadt allerdings vom Tisch.
„Eine Widmung als Einkaufszentrum auf diesem Platz wird
es nicht geben“, resümiert er.