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Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021_12_28_Presse_OCR
- S.13
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tirol.orf.at
„Private Feuerwerke in der Stadt verboten“, Seite online
28.12.2021
LIFESTYLE
Private Feuerwerke in der Stadt verboten
Feuerwerkskörper dürfen nicht innerhalb der Innsbrucker Stadtgrenzen abgefeuert
werden. Darauf machte das Stadtmagistrat aufmerksam und warnte zugleich vor strengen
Kontrollen, drohenden Strafen bis zu 3.600 Euro und verwies auf das offizielle Feuerwerk
auf der Nordkette.
Online seit heute, 6.02 Uhr Teilen Ö
Regelmäßig würden sich an den Silvesterabend viele Innsbruckerinnen
und Innsbrucker telefonisch über abgefeuerte Raketen und Knallkörper
in der Stadt beschweren, schildert Vizebürgermeister Johannes
Anzengruber (ÖVP). Allerdings dürften Feuerwerkskörper gar nicht
innerhalb der Innsbrucker Stadtgrenzen abgefeuert werden.
Feuerwerkskörper dürfen zwar legal vom einschlägigen Fachhandel
verkauft werden, ihr Abschuss ist aber laut dem geltenden
Pyrotechnikgesetz im Ortsgebiet grundsätzlich sowie in der Nähe von
Krankenhäusern, Kirchen, Pflegeheimen,
Kinderbetreuungseinrichtungen und Menschenansammlungen
verboten. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Anzeige und
bis zu 3.600 Euro Geldstrafe Euro rechnen, machte das Stadtmagistrat
aufmerksam.
FEUERWERK
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