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Jahr: 2022

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Tiroler Tageszeitung

TirolerseTageszeitung

„Deshalb muss Kickl keine Strafe zahlen“, Seite 6
2.3.2022

Deshalb muss Kickl
keine Strafe zahlen

Anstatt die Aufhebung der Immunität zu beantragen,
hat der Magistrat Strafverfahren gegen Kickl eingestellt.

Von Thomas Hörmann

Innsbruck —- 39 Teilnehmer
wurden nach der Demo gegen die Corona-Maßnahmen
(9. Jänner) in Innsbruck wegen Missachtung der Maskenpflicht angezeigt. 38 Demonstranten drohen jetzt
Geldbußen bis 500 Euro, einer
bleibt straffrei: FPFOÜ-Obmann
Herbert Kickl. Der Grund: Der
Innsbrucker Stadtmagistrat
hart als zuständige Behörde
das Verwaltungsstrafverfahren gegen den Nationalratsabgeordneten unter Berufung auf dessen Immunität
eingestellt.

Dass es auch anders geht,
bewiesen kürzlich die Kollegen des Wiener Magistrats:
Die Beamten waren ebenfalls mit Herbert Kickl befasst. Wie in Innsbruck soll
der FPO-Chef auch in der
Bundeshauptstadt bei einer
Demonstration die Maskenpflicht missachtet haben.
Das war im Dezember. In der
Folge hat „der Wiener Magistrat den Nationalrat um die
Aufhebung der Immunität
ersuchrt“, bestätigt eine Sprecherin des Nationalrats. Und
das durchaus erfolgreich:
„Am Ende der heutigen Debatten (am 20. Jänner, Anm.)
hat sich der Nationalrat
mehrheitlich für die Auslieferung von FPO-Klubobmann
Herbert Kickl ausgesprochen“, ist auf der Homepage
des Parlaments nachzulesen.
„Nach der Aufhebung seiner
parlamentarischen Immunität kann der Magistrat nun
das Verfahren fortsetzen“,
wird weiter erläutert.

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Für den FPO-Klubobmann
keine neue Erfahrung: Der
Nationalrat hat Kickl schon
einmal — vor knapp einem
Jahr — nach einem ähnlichen
Delikt bei einer Demo der Behörde „ausgeliefert“.

Und warum wurde die
Immunität des FPOÖ-Chefs
nach der angeblichen Missachtung der Maskenpflicht
in Innsbruck nicht aufgehoben? „Der zuständige Magistrat hat den Nationalrat
nicht um die Auslieferung
Kickls ersucht“, beantwortet
die Parlamentssprecherin die
Frage. Stattdessen wurde das
Verwaltungsstrafverfahren in
der Tiroler Landeshauptstadt
sang- und klanglos eingestellt.

Seite 4 von 33

FPÖ-Chef Herbert Kick! bei der Demo in Innsbruck. Das Strafverfahren
wurde vom Stadtmagistrat eingestellt.

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T D Ma

Grundsätzlich wird bei
Parlamentariern zwischen
beruflicher und außerberuflicher Immunität unterschieden. Die berufliche Immunität bezieht sich nur auf das
Verhalten im Plenum. Wenn
Abgeordnete hingegen beim
Familienbesuch falsch parken, sind sie von der Strafverfolgung nicht ausgenommen.
Die Immunität ist auch gewährleistet, wenn Abgeordnete im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit außerhalb
des Parlaments Delikte begehen. Allerdings kann die Unterscheidung zwischen privat
und beruflich schwierig sein.
Dann obliegt es dem Nationalrat, über eine etwaige Aus-
Lieferung zu entscheiden.