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Jahr: 2022

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Tiroler Tageszeitung

„Polizei gegen Prostitution auf Straße“, Seite 5

Polizei gegen
Prostitution
auf Straße

Die Innsbrucker Polizei sieht
die geplante Erlaubniszone
skeptisch und fordert zusätzliche
Kompetenzen.

Innsbruck —- Vier Jahre nach
der Beseitigung des Innsbrucker Straßenstrichs befürchtet die Polizei die Rückkehr
desselben durch die stadtpolitische Hintertür. Und
zwar als Erlaubniszone, für
deren Einrichtung bereits eine Mehrheit im Gemeinderat
besteht. Die Polizei ist skeptisch und fordert mehr Befugnisse.

Jahrzehntelang war der
Südring Laufsteg für das illegale Rotlichtmilieu. Nacht für
Nacht boten 100 und mehr
Prostituierte ihre Dienste an.
Die Bemühungen der Polizei, dem Treiben Einhalt zu
gebieten, scheiterten an den
damals zahnlosen Prostitutionsgesetzen. Ab 2012 ging
die Exekutive mit einer eigenen Soko gegen den Straßenstrich vor. Schärfere Gesetze erleichterten den Kampf
gegen das Milieu, die Anzahl
der Anzeigen schnellte von
ein paar hundert auf 2500 pro
Jahr. Spätestens 2018 war der
Straßenstrich Geschichte, die
illegale Prostitution verlagerte sich in Wohnungen.

Doch jetzt soll das Geschäft
mit der Lust wieder auf die
Straße zurückkehren. Wie berichtet, hat sich der Innsbrucker Gemeinderat mehrheitlich für die Schaffung einer
„Erlaubniszone“ ausgespro-

chen, wo Sexarbeiterinnen
legal in der Öffentlichkeit ihre
Dienste anbieten können.
Die Exekutive ist allerdings
mehr als skeptisch. Auch weil
liberale Prostitutionsgesetze
in anderen Bundesländern
nach Ansicht von Polizeijurist Florian Greil keine Verbesserung für die Frauen gebracht haben, im Gegenteil.
„In Wien ist der Preisdruck so
groß, dass Prostituierte ihre
Dienste bereits ab zehn Euro
anbieten müssen“, sagt der
Strafamtsleiter. In Innsbruck
können Sexarbeiterinnen
mindestens 50 Euro für die
gleiche Leistung verlangen.
Problematisch sei auch, dass
in der Erlaubniszone nur die
Anbahnung, „nicht aber die
Ausübung der Prostitution
erlaubt ist“, erklärt Greil: „Das
geht nur in genehmigten Bordellen.“ Ein Ausweg wäre die
Zulassung von Kleinstbordellen mit Registrierungszwang.
Aber auch hier befürchtet
Greil illegalen Wildwuchs,
für dessen Bekämpfung zusätzliche Polizeibefugnisse
nötig wären. Dazu zählen
verdeckte Ermittlungen und
eine klare Schließungsbefugnis für die Beamten. Weiters
warnt Greil, dass die Öffnung
des Marktes derzeit nicht abschätzbare Entwicklungen
auslösen könnte. (1o0m)

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