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Jahr: 2025

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Tiroler Tageszeitung

„Langer und schwieriger Weg zu Vorbehaltsflächen“, Seite 18

Langer und schwieriger
Weg zu Vorbehaltsflächen

Heute beschließt Innsbrucks Gemeinderat eine Bausperre, um Flächen für

geförderten Wohnbau abzusichern

Von Michael Domanig

Innsbruck - Im Vorfeld der
heutigen Gemeinderatssitzung präsentierte die Innsbrucker Stadtführung gestern erstmals Details und Fahrplan zur
heiß diskutierten Ausweisung
von Vorbehaltsflächen für den
geförderten Wohnbau. Als Auftakt wird heute eine Bausperre
zur Absicherung der Flächen
beschlossen, die 26 Grundeigentümer trifft. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

> Vorbehaltsflächen —- was
ist das und wozu? Vorbehaltsflächen für den geförderten
Wohnbau sollen es der Stadt
oder gemeinnützigen Wohnbauträgern ermöglichen, bei
großen unbebauten Baulandflächen in Privatbesitz 50% zu
Wohnbauförderkriterien, also
deutlich unter Marktpreis, zu
erwerben.

Man wolle diese Grundstücke „mobilisieren, um Wohnraum zu schaffen, den sich
Menschen in Innsbruck auch
wirklich leisten können“, erklärt Planungsstadträtin Janine Bex (Grüne). Ziel sei, „die
Preisspirale, bei der sich Investoren überbieten“, zu durch-

Mit dem „Hebel“ der Vorbehaltsflächen soll in Innsbruck gewidmetes Bauland mobilisiert werden.

brechen, meint Bürgermeister
Johannes Anzengruber (JA).
Bei der konkreten Ausweisung der Flächen werde man
fundiert und umfassend begründen (müssen), warum
Bedarf an leistbarem Wohnen besteht „und warum die
Grundstücke der Stadt und
der Gemeinnützigen bei Weitem nicht ausreichen“, betont
Wohnungsausschuss-Obmann Benjamin Plach (SPÖ).
Er verweist auf über 3000
Menschen, die aktuell auf eine
städtische Wohnung warten.

> Was bedeutet das für betroffene Eigentümer? Werden Vorbehaltsflächen rechtskräftig ausgewiesen, müssen
Eigentümer diese binnen zehn
Jahren zu Wohnbauförderkonditionen an die Stadt oder
einen Gemeinnützigen veräußern, andernfalls werden sie
automatisch in Freiland rückgewidmet. Die andere Hälfte
der Fläche kann normal am
freien Markt verkauft werden.

> Um welche Flächen geht
es? Im gesamten Stadtgebiet
handelt es sich um 23 Grundflächen (bestehend aus 80
Grundstücken) von 26 (Mit-)

‚ Das Wohnproblem
wird damit alleine
nicht gelöst. Aber vielleicht ist es der Anfang
vom Ende der Wohnungsmisere.“

Benjamin Plach (Vorsitzender
Wohnungsausschuss)

Eigentümern, die insgesamt
10,7 Hektar umfassen. Folgende Kriterien wurden angelegt:
Die Flächen müssen unbebaut, in Summe mindestens
2500 m* groß und seit wenigstens 15 Jahren als Bauland gewidmet sein (also schon länger
brachliegen). Der Zuschnitt
muss für verdichteten Wohnbau geeignet sein - zu schmale
Grundstücke fallen etwa weg,
Stichwort: Grenzabstände.
Auch eine geeignete Erschließung ist nötig.

Foto: TT/Falk

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. Ab dann tickt für die Stadt die Uhr.

> Wozu braucht es eine Bausperre? Diese sei ein „Hilfsmittel“, um die Zeit bis zur
nötigen Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzepts
(ÖROKO) zu überbrücken,
erklärt Wolfgang Andexlinger
vom Amt für Stadtplanung. So
soll eine rasche (Auf-)Teilung
der Grundfläche auf verschiedene Eigentümer - um damit
unter die 2500-m2-Grenze zu
fallen - verhindert werden.
Anzengruber bekräftigte,
dass man die Grundstücke
„kooperativ mit den Eigentümern und Investoren entwickeln“ wolle. Direkt nach dem
Beschluss der Bausperre werde er jeden einzelnen Eigentümer zum Gespräch einladen.

> Gibt es sonst keine geeigneten Flächen? Die Baulandreserven in Innsbruck sind
um ein Vielfaches größer. So
umfassen besondere Entwicklungsgebiete („BE-Gebiete“),
die in der ÖROKO-Überarbeitung ebenfalls für künftigen
geförderten Wohnbau ausgewiesen sind, rund 30 Hektar.
Diese Gebiete sind aber nicht
von der jetzigen Bausperre betroffen, weil dort ohnehin keine Entwicklung möglich ist,
ohne dass Ämter und Stadtpolitik damit befasst werden.

Die Stadt selbst habe alle
geeigneten Flächen in ihrem
Besitz - bis auf eine einzige,
die nun auch Vorbehaltsfläche
wird-schon aktiviert, heißt es.

> Wie geht es nun weiter?
Der nächste Schritt ist die
Festlegung der Vorbehaltsflächen im Raumordnungskonzept. Ab Rechtswirksamkeit
der Bausperre hat die Stadt
maximal ein Jahr Zeit, eine
entsprechende ÖROKO-Änderung aufzulegen, ansonsten
erlischt die Sperre wieder. Die
Auflage soll laut Stadtführung
jedenfalls heuer erfolgen, womöglich vor dem Sommer.

Ab Beginn der Auflage bleiben dann zwei Jahre Zeit, die
ÖROKO-Änderung politisch
rechtskräftig zu beschließen.
Politik und Stadtplanung zeigten sich zuversichtlich, das zu
schaffen - obwohl Einsprüche
und wohl auch gerichtliche
Schritte mancher Eigentümer
zu erwarten sind.