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Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_10_19_Presse_OCR
- S.7
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Tiroler Tageszeitung
„88-Jährige muss Folgen von Hundebiss alleine tragen“, Seite 6
88-Jährige muss Folgen von
Hundebiss alleine tragen
Nach Attacke durch einen nicht haftpflichtversicherten Hund fordert
Anwalt der Verletzten die Novellierung des Landespolizeigesetzes.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck - Im Juni hatte eine
88-jährige Innsbruckerin eine
Tankstelle ganz in der Nähe
ihrer Wohnung aufgesucht.
An einer Stehtheke hatte sich
auch eine weitere Anrainerin
mit ihrem Hund aufgehalten.
Als die Rentnerin schließlich
zwei Kekspackungen bezahlen wollte, wurde sie von dem
nicht angeleinten Tier angefallen. Dabei verbiss sich der
Hund im Oberschenkel der
Frau. Die 88-Jährige stürzte zu Boden, worauf ihr der
Hund noch dreimal in den
Unterschenkel biss. Starker
Blutverlust und Blutergüsse
waren die Folge.
Die schwer Verletzte beauftragte darauf Rechtsanwalt Friedrich Hohenauer mit
der Geltendmachung ihrer
Schmerzensgeldansprüche.
Da der Hund laut Opfer in der
Nachbarschaft aufgrund seiner Bissigkeit schon vor dem
Vorfall bekannt war, wurde
zudem wegen des Nichtanleinens Strafanzeige wegen
Verdachts fahrlässiger Körperverletzung gegen die Hundehalterin erstattet.
Was darauf alles zum Nachteil seiner Mandantin folgte,
war auch dem langjährigen
Rechtsanwalt noch selten un-
tergekommen. So stellte die
zuständige Bezirksanwältin
die Verfolgung der Hundehalterin ein, da „der Hundebiss nicht vorhersehbar
war und keine früheren Bisse bekannt sind“. Für einen
Antrag auf Fortsetzung des
Ermittlungsverfahrens hatte
die Rentnerin, die zur selben
Zeit ihren Mann verlor, keine Kraft mehr. Auch für ihre
Hundebisse können massive Verletzungen nach sich ziehen und sind meist
mit schmerzhaften Schutzimpfungen verbunden.
Fote: dpa/Stache
Verletzungen sollte sie aber
nicht zu entschädigen sein.
Ein Gutachter hatte hierzu
3500 Euro, dazu 750 Euro an
Aufwendungen errechnet. RA
Hohenauer: „Auf Nachfrage bei der am Stadtmagistrat
angegebenen Haftpflichtversicherung stellte sich heraus,
dass die Halterin die Prämie
nicht bezahlt hatte und somit kein Versicherungsschutz
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aufrecht war.“ Bei der Halterin selbst war auch nichts zu
holen: Die mittellose Frau befindet sich im Privatkonkurs.
Kein Einzelfall. Fälle wie
dieser machen Verletzte zu
doppelten Opfern. Anwalt
Hohenauer fordert deshalb
eine Novelle des Landespolizeigesetzes. Dieses regelt die
Pflichten von Hundehaltern.
Hier steht geschrieben, dass
für Hunde ab einem Alter von
drei Monaten einmalig eine
ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen ist.
Änderungen wären an sich zu
melden. „Im Sinne aller potenziellen Opfer muss man
endlich einen jährlich wiederkehrenden Nachweis einer
aufrechten Hundehaftpflichtversicherung sicherstellen.
Von der Einzahlung der Prämie sollte die Behörde jeweils
unaufgefordert informiert
werden“, so Hohenauer.
Klaus Feistmantl, zuständiger Amtsvorstand am Innsbrucker Stadtmagistrat, kennt
die Problematik. Für einen
wiederkehrenden Versicherungsnachweis fehle derzeit
die Gesetzesgrundlage. Auch
die Frage der Administrierbarkeit würde sich stellen.
Schon jetzt benötige es für
die Betreuung von rund 4000
Hunden eine Ganztagsstelle.