Pressespiegel seit 2021
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_01_19_Presse_OCR
- S.4
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Tiroler Tageszeitung
„NHT: Kein Hinweis auf Korruption“, Seite 6
NHT:
Kein
Hinweis auf
Korruption
Während die WKStA noch
ermittelt, hat die Neue Heimat
die Untersuchung nach
Korruptionsvorwürfen beendet.
Von Thomas Hörmannn
Innsbruck - In Wien wird
noch ermittelt, in der Zentrale der Neuen Heimat in
der Innsbrucker Gumppstraße ist die Untersuchung
bereits abgeschlossen. Und
die „ergab keine Hinweise
auf Malversationen im größeren Stil“, sagt Jakob Wolf,
Klubchef der Tiroler VP und
Aufsichtsratsvorsitzender
der Neuen Heimat. Für den
ins Fadenkreuz der Justiz geratenen Hausverwalter der
NHT eine gute Nachricht:
„Der Mitarbeiter ist weiterhin bei der Neuen Heimat
igt“, beschreibt Wolf
den aktuellen Stand. Für die
Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, kurz
WKStA genannt, hat sich hingegen nichts geändert: „Das
Ermittlungsverfahren gegen
einen Mitarbeiter der Neuen
Heimat und zwei Personen
aus der Privatwirtschaft ist
nach wie vor im Gang”“, sagt
WKStA-Sprecherin Elisabeth
Täubl.
Wie berichtet, ermittelt die
Korruptionsstaatsanwaltschaft seit knapp einem Jahr
wegen des Verdachts von
Vorteilsannahmen im Zusammenhang mit Auftragsvergaben. Und zwar gegen
einen Mitarbeiter der Neuen Heimat und zwei Personen aus der Privatwirtschaft.
Konkret soll der langjährige
NHT-Angestellte von den beiden anderen Beschuldigten
„Kickback“-Zahlungen für
Auftragsvergaben erhalten
haben. Der Mitarbeiter war
damals Hausverwalter und
für etwa 2000 Wohnungen
zuständig.
Ende April wurde das Ermittlungsverfahren dann
publik. Weil die WKStA im
Morgengrauen eine Hausdurchsuchung in der NHT-
Zentrale in der Gumppstraße durchführen ließ. Auch
die Wohnungen der drei Beschuldigten und weitere Büros wurden am selben Tag
unter die Lupe genommen.
Dabei sicherten die Polizeibeamten Daten im Giga-Bereich.
Der langjährige Hausverwalter wurde vorerst beurlaubt. „Er hat dann den Urlaub auf eigenen Wunsch
verlängert”, schildert der
Aufsichtsratsvorsitzende
Wolf. Doch inzwischen ist
der Beschuldigte wieder im
Dienst. Aber nicht mehr als
Hausverwalter. „Er ist jetzt
in einem Bereich tätig, in
dem er mit Auftragsvergaben
nichts zu tun hat”, bestätigt
Wolf: Für seine Entlassung
habe man keinen Grund gesehen, für den Mann gelte die
Unschuldsvermutung. Umso
mehr nach dem Ergebnis der
internen Untersuchung, bei
der keine Hinweise auf Auftragsvergaben gegen Bezahlung zu finden waren.
Seite 4 von 12