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Jahr: 2023

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Tiroler Tageszeitung

„Ufermauer nach Vandalenakt gesperrt“, Seite 28

- E AL

An der Franz-Gschnitzer-Promenade wurde ein t ei aus der Mauer
gebrochen. Bis zur Fertigstellung der Reparaturen bleibt sie auf voller Länge gesperrt - und fällt als beliebte Sitzgelegenheit weg.

Foto: Domanig

Ufermauer nach
Vandalenakt
gesperrt

Von Michael Domanig

Innsbruck —- Vielen PassantUInnen am Inn ist es bereits
aufgefallen: An der gesamten
Ufermauer im Bereich der
Innsbrucker Franz-Gschnitzer-Promenade, von der Universitätsbrücke bis etwa zur
Höhe Internationales Studentenhaus, stehen seit Mittwoch
hohe metallene Absperrgitter. Somit ist die Mauer,
die vor allem von Studierenden, aber auch von vielen
anderen InnsbruckerInnen
gerne als (Sonnen-)Sitzplatz
genützt wird, bis auf Weiteres unzugänglich. Es handelt
sich um jenen Bereich der
Promenade, an dem auch
die beliebten „Sonnendeck“-
Partys stattfinden - weshalb
diese Bezeichnung umgangssprachlich oft auf das ganze
Areal übertragen wird.

Auf TT-Anfrage führt das
Land Tirol die Hintergründe
der Sperre näher aus: Demnach ist der Schaden an der
Ufermauer diese Woche entstanden, „durch einen Vandalenakt wurde ein Abdeckstein der Mauer in den Inn
gekippt“. Seitens der Bundes-

rb ....wuituug (Bund
und Land) als Errichter und
Instandhaltungszuständige
der Hochwasserschutzmauer habe man in Abstimmung

mit der Stadt Innsbruck „eine
Sofortmaßnahme zur Sanierung der Mauer eingeleitet“.
Das Projekt werde aktuell
vorbereitet, „ein konkreter
Zeitraum bis zur Fertigstellung kann daher noch nicht
festgelegt werden“. Gestern
Vormittag gab es dazu bereits
eine Besprechung zwischen
den Wasserbauexperten von
Land und Stadt.

Auf die Frage, ob das Sitzen
auf der Mauer überhaupt erlaubt sei, lässt das Land Tirol
Folgendes wissen: „Hierbei
handelt es sich um eine rechtliche Grauzone: Ein konkretes Verbot zum Sitzen auf der
Ufermauer gibt es nicht. Seitens des Landes wird jedoch
an die Eigenverantwortung
der Passanten appelliert.“

Bürgermeister Georg Willi (Grüne) hat beim Land jedenfalls bereits den Wunsch
deponiert, „die Mauer so

ied llen, dass sie
künftig wieder nützbar ist“ —
wobei die Sicherheit des Bauwerks nun natürlich oberstes
Gebot sei.

Falls die Stadt als Behörde
im Anschluss aber etwas zu
einer sauberen rechtlichen
Lösung beitragen könne - etwa durch den Hinweis, dass
NutzerInnen bei Unfällen
selbst haften -, biete man
„vollste Kooperation“ an.


NCIZ

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