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Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_04_16_Presse_OCR
- S.5
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Tiroler Tageszeitung
„Anrainer zeigt Stadtmagistrat wegen Traktortransit in Vill an“, Seite 14
Anrainer zeigt Stadtmagistrat
wegen Traktortransit in Vill an
Bewohner des Handlhofweges leiden unter der Verkehrsbelastung durch Traktoren
mit Ausnahmegenehmigung. Nach einer Anzeige ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Von Alexandra Plank
Innsbruck —- Der Viller
Thomas Parth und seine
Mitstreiter haben schon
viel versucht, um die für
sie untragbare Verkehrsbelastung im schmalen
Handlhofweg zu reduzieren. Im Mai 2021 übergaben 62 Anrainer eine
Petition an Innsbrucks
Verkehrsstadträtin Uschi
Schwarzl (Grüne).
Darin schilderten sie
die massive Belastung
durch Lärm und Staub.
Beklagt wurde konkret,
dass auf dem „oberen“
Dorfplatz, an dem der
‚ Ich habe die
Stadt angezeigt,
da mir die Ausnahmegenehmigungen
als gesetzeswidrig
erscheinen.“
Thomas Parth (Sprecher
Initiative Handlhofweg)
Handlhofweg in die Viller Dorfstraße mündet,
durch den „ebenso illegalen wie unkontrollierten
Durchzugsverkehr Richtung Autobahnauffahrt“
ein dörfliches Leben nicht
mehr möglich sei.
Laut Bürgerinitiative
wickeln Traktoren über
die schmale Straße Schotter- und Erdfuhren ab.
Fahrten sollen etwa in die
Stadt, über den Südring
und die Freiburger Brücke weiter nach St. Nikolaus bis zur Villa Blanka
führen. Das alles geschehe unter Missachtung des
Fahrverbots am Handlhofweg. Thomas Parth
hat daher bei der Staats-
anwaltschaft Innsbruck
eine Anzeige wegen des
Verdachts auf Amtsmissbrauch gegen das Stadtmagistrat Innsbruck eingebracht. Ihm erscheinen
die Ausnahmegenehmigungen gesetzeswidrig.
Zur Ausgangslage: Am
Handlhofweg besteht —
in Teilen seit Jahren - ein
Lkw-Fahrverbot, sowie
ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 20 Tonnen Gesamtgewicht. Ausgenommen davon sind
jedoch land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. In Parths Anzeige wird
auf ein Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofes (VIfGH) hingewiesen.
Dieses hält fest, dass Ausnahmebestimmungen
auf Zusatztafeln nicht
ausdehnend auszulegen
sind. Zudem, hier sieht
Parth Parallelen zu Vill,
dürfe es kein Vorrecht für
eine bestimmte Berufsgruppe geben.
Seit Längerem würden Schwertransporte
mit landwirtschaftlichen
Fahrzeugen durchgeführt, die eindeutig dem
gewerblichen Bereich zuzuordnen seien und „in
keinem Zusammenhang
mit der im Anrainerbe-
Seite 5 von 8
Seit Jahren laufen die Anrainer des Handlhofweges in Vill gegen den Traktorenverkehr in cier schmalen Straße Sturm. Die Lenker verfügen angeblich über eine Ausnahmegenehmigung. Die Staatsanwaltschaft soll klären, ob diese zu Recht erteilt wurde.
reich betriebenen landund forstwirtschaftlichen
Produktion stehen“, heißt
es in der Anzeige. Sie
wurde schon vergangenen Sommer von Parth
formuliert und am 6. Juli 2022 vom Vorsitzenden des Unterausschusses Vill, Klaus Jennewein,
beim Stadtmagistrat Inns-
bruck eingebracht.
Per Schreiben vom 2.
August 2022 wies das
Stadtmagistrat den „Verdacht des Missbrauchs der
Amtsgewalt“ entschieden
und als „haltlos“ zurück.
Weiters berief man sich
auf das Amtsgeheimnis,
Fotos: TT-Archiv
wonach „Anrainer kein
Recht auf Auskunftserteilung in Verfahren nach
der Straßenverkehrsordnung haben“.
Parth verweist indes
auf ein Gespräch mit dem
Traktor-Transporteur.
Dieser habe ihm erklärt,
dass er für 2000 Euro die
Bewilligung für sechs
Traktoren für die Dauer
von zwei Jahren erhalten
habe. Seitens der Staatsanwaltschaft heißt es:
„Die Polizei ermittelt gegen unbekannt.“ Gegen
unbekannt deshalb, weil
erst die Zuständigkeit geklärt werden müsse.