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Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_04_19_Presse_OCR
- S.8
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Tiroler Tageszeitung
„Stadt prüft „Rechts bei Rot‘“ an sieben Kreuzungen“, Seite 26
In Innsbruck dürfen Radfahrer bei Rot noch nirgends rechts abbiegen -
Ermittlungsverfahren laufen aber. Radlobby Tirol hofft auf Bewegung.
Innsbruck —- Rechtlich ist es in
Österreich durch eine Novelle
der Straßenverkehrsordnung
seit Oktober möglich: Bringen Behörden an Kreuzungen ein neues Zusatzzeichen
(„Grünpfeil“) an, dürfen Radfahrende dort auch bei roter
Ampel rechts abbiegen. An
so genannten T-Kreuzungen
kann auch das Geradeausfahren bei Rot erlaubt werden.
Voraussetzung ist stets, dass
Radfahrer zuvor anhalten
müssen und beim Abbiegen
bzw. Weiterfahren niemanden gefährden dürfen — vor
allem keine Fußgänger.
Das Ziel der Novelle _ ist
klar: Der Radverkehr soll
schneller, sicherer und somit
attraktiver werden.
Bundesweit wurde die
Neuerung laut Recherchen
des Vereins Radlobby Tirol
seit Oktober an über 25 Kreuzungen umgesetzt — wobei
allein in Wien nun 150 weitere hinzukommen. Im Gegensatz zur Bundeshauptstadt, Linz, Salzburg oder
gar Zürich (CH) — wo bereits
im ersten Jahr nach Einführung 175 Kreuzungen neu
ausgeschildert wurden — ist
in Innsbruck und ganz Tirol
bisher noch keine Kreuzung
freigegeben worden.
Dabei gebe es in Innsbruck
einige Stellen, wo das Rechtsabbiegen bei Rot umsetzbar
wäre, befindet die Radlobby:
Als Beispiel nennt der Verein den Bereich Brunecker
Straße/Museumstraße: Dort
führt direkt nach der Kreuzung ein Radweg Richtung
Sillpark/Amraser Straße weiter, Radfahrer kommen sich
hier also nicht mit dem motorisierten Verkehr ins Gehege.
Freilich wäre aber ein stark genützter Zebrastreifen zu queren. Die Radlobby wünscht
sich jedenfalls, dass die Verantwortlichen das Thema genereil „mutig angehen“.
Laut Mobilitätsstadträtin
Uschi Schwarzl (Grüne) sind
derzeit sieben Kreuzungen im
behördlichen Ermittlungsverfahren für mögliches Rechtsabbiegen bei Rot. Bekannt
geben wolle man sie aber erst,
wenn das Ergebnis vorliegt. Ab
Mai saollen erste „Grünpfeil“-
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Schilder stehen. Im Herbst
hatte das Büro Schwarzl unter jenen Kreuzungen, die geprüft würden, die Kreuzung
Innrain/Anichstraße/Blasius-
Hueber-Straße Richtung Universitätsbrücke (vom Innrain
Ost kommend) oder die Einmündung der Roseggerstraße
und Pr. Straße in die Amraser Straße genannt.
An der von der Radlobby
vorgeschlagenen Ecke kommt
das Rechtsabbigen bei Rot
vorerst hingegen nicht: In
der Brunecker Straße sei derzeit (noch) kein eigener Radfahrstreifen vorhanden, sagt
Schwarzl, zudem gehöre die-
L
se Kreuzung „zu den komplexesten überhaupt“, mit
viel Tram- und Busverkehr.
„Wir wollen vorerst mit wenigr komplexen Kreuzungen
Erfahrungen sammeln und
dann sukzessive erweitern.“
Die Radlobby wertet Rechtsabbiegen bei Rot als „einfache
und kostengünstige Maßnahme zur Attraktivierung des
Radverkehrs“. Freilich seien
auch die Radfahrenden gefordert, „die neue Freiheit vorschriftsgemäß zu nutzen“ — also ohne querende Fußgänger
oder Fahrzeuge zu behindern,
und erst nachdem man zuvor
angehalten hat. (md)
An der Kreuzung Brunecker Straße/Museumstraße wäre Rechtsabbiegen bei Rot problemlos einführbar, gaubt
die Radlobby Tirol. StR Schwarzl will zuerst Erfahrungen mit weniger komplexen Kreuzungen sammeln. f*utz: Domang
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