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Jahr: 2023

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Tiroler Tageszeitung

„‚Beim Strompreis will man



Pa

Die Vorgangsweise von Tiwag und den Innsbrucker Kommunalbetrieben bei ihrer Strompreiserhöhung sorgt weiter für Zündstoff.

intransparent bleiben‘“, Seite 22

Foto: iStock

„Beim Strompreis will man
intransparent bleiben“

AK-Experte kritisiert Tiwag und IKB: Preiserhöhungen müssten sie
begründen, höhere Preise in den Neuverträgen dagegen nicht.

Von Max Strozzi

Innsbruck — Die 15 Seiten langen Info-Schreiben von Tiwag
und IKB rund um die Strompreiserhöhung im Sommer
haben viele der insgesamt
300.000 Kunden verunsichert.
Laut der AK Tirol würden sich
jeden Tag mehr als 400 Kunden bei der eigens eingerichteten Strom-Hotline der AK melden, denn kaum einer steigt
bei den 15 Seiten durch.

Wie berichtet, bieten Tiwag/IKB an, im bestehenden
Vertrag zu bleiben oder einen
neuen Vertrag mit einem kleinen Preisbonus abzuschließen
— für beide Fälle würden übrigens die gleichen Lieferbedingungen gelten. Warum die

Stromversorger überhaupt auf
diese doppelgleisige Variante
setzen und nicht einfach die
bestehenden Verträge ändern,
blieb bisher unklar.
Tiwag-Chef Erich Entstrasser begründet dieses zweigleisige Vorgehen unter anderem
mit Konsumentenschutz-Vorgaben und Rechtssicherheit
im neuen Vertrag als Folge
diverser Urteile gegen andere
Energieversorger. Er rät zum
Wechsel in den neuen Vertrag.
Domenico Rief von der wirtschaftspolitischen Abteilung
der AK Tirol dagegen kritisiert
die Doppelgleisigkeit der Tiwag. „Die Tiwag will möglichst
intransparent bleiben“, so
Rief. Denn Preiserhöhungen
bei bestehenden Verträgen

müssten aufgrund der neuen
Gesetzeslage konkret begründet werden, erklärt der AK-Experte. Tiwag und IKB müssten
also offenlegen, was konkret
die Erhöhung des Energiepreises bei Bestandsverträgen von
knapp 9,7 Cent auf knapp 25
Cent brutto je kWh rechtfertigt. „Somit müsste die Tiwag
zum Beispiel ihre Kosten- und
Beschaffungsstruktur offenlegen“, so Rief: „Wenn man aber
nicht offenlegen will, dann
macht man das eben über einen neuen Stromvertrag.“ Bei
einem neuen Stromvertrag
handle es sich nämlich nicht
um eine Preiserhöhung, die
begründet werden muss. Sondern um einen neuen Energie-
„Startpreis“ von rund 23 Cent

Seite 8 von 18

brutto, den der Energielieferant nicht begründen muss.
„Die AK greift hier einen Einzelaspekt als maßgebend heraus“, kritisiert Tiwag-Chef
Entstrasser.

Ob alle Kunden in den neuen Vertrag wechseln, ist offen.
Wie Tiwag und IKB dann die
Preisanpassungen bei bestehenden Verträgen begründen
werden, will sich die AK genau
ansehen. „Rechtlich beurteilen kann man die Preiserhöhung bei Bestandsverträgen
erst, wenn es so weit ist und
die Begründung dafür bekannt
ist“, so Rief. Laut Entstrasser
will die Tiwag Anfang Juni über
die für die Anpassung maßgebenden Umstände und deren
Veränderung informieren.