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Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_07_14_Presse_OCR
- S.19
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Kurier
KURIER
„Innsbruck: Neues Stadtrecht für Chaos-Parlament“, Seite 19
14.7.2023
Innsbruck: Neues Stadtrecht
für das Chaos-Parlament
Macht des Bürgermeisters wird beschnitten
TirolL Das Innsbrucker Stadtrecht wurde in den Jahren
seit den Gemeinderats- und
Bürgermeisterwahlen 2018
immer wieder auf harte Proben gestellt. „Das gab es noch
nie“, hieß es nicht nur einmal,
als sich nach Streitereien
rechtliche Fragen auftaten.
Neuland wurde etwa betreten, als Ex-Stadtchefin
Christine Oppitz-Plörer (FI)
2019 auf einen FPÖ-Antrag
hin mit Unterstützung der
Grünen von Bürgermeister
Georg Willi — damals ihr Koalitionspartner — aus der
Funktion der Vize-Bürgermeisterin gewählt wurde.
Neuland betreten
Damals konnte man lernen,
dass in so einem Fall auch die
Ressortzuständigkeiten als
Stadträtin verloren gehen
und dann erst wieder zugeteilt werden müssen.
Als dann Uschi Schwarzl
(Grüne) — mit den Stimmen
ihrer Regierungspartner von
FI, OVP und SPO —- ein Jahr
später dasselbe Schicksal erhtt, wusste man zumindest
schon, wie das läuft.
Dass dann auch noch FPÖ-
Chef Markus Lassenberger mit
Unterstützung aus dem Koalitionslager zum Vize von Bürgermeister Willi gewählt wurde, war für diesen Anlass, die
zerrütte Vierer-Beziehung aufzukündigen. Seither regiert im
Gemeinderat das freie Spiel
der Kräfte — und Chaos.
Dem entspringt nun eine
Reform des Innsbrucker Stadtrechts, die am Donnerstag von
Gemeinderat auf den Weg geschickt wurde und noch der
Zustimmung des Landes bedarf. Die Novelle spiegelt in
einer Reihe von Änderungen
die Konflikte seit dem Koalitionsaus wieder, in denen es
oft hieß: da der direkt gewählte Bürgermeister, dort der
ebenfalls direkt gewählte Gemeinderat, in dem die Grünen
keine Mehrheit mehr haben.
Ein Punkt: Künftig benötigt etwa die Genehmigung
von Sonderverträgen für Vertragsbedienstete eine Zustimmung des Stadtsenats. Dass
Willi solche Überzahlungen
im Alleingang ermöglichte,
sorgte für einen Riesenwirbel.
Noch größer war der Aufschrei, als der Stadtchef die
von einer Mehrheit des Stadtsenats beschlossene Abberufung der Leiterin des Personalamts verhindern wollte, in
dem er das Amt kurzerhand
auflöste und die Frau zur Leiterin einer eigens geschaffenen Stabstelle „Personalmanagement“ machte.
Im Auftrag des Gemeinderats musste Willi das rückabwickeln. Die Lehre daraus:
Die Geschäftseinteilung des
Stadtmagistrats obliegt künftig ebenfalls dem Stadtsenat.
Zudem wird die Hürde für
vorgezogene Neuwahlen gesenkt. Für so einen Beschluss
braucht es grundsätzlich eine
Zwei-Drittel-Mehrheit, aber
derzeit auch eine Anwesenheit von drei Viertel der Gemeinderäte — künftig müssen
es nur zwei Drittel sein.
CHRISTIAN WILLIM
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