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Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_08_28_Presse_OCR
- S.4
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Tiroler Tageszeitung
„Kein Sachbezug für Dienstauto“, Seite 5
Kein Sachbezug für Dienstauto
Weil die Stadt Innsbruck Heimfahrten als Dienstfahrten einstuft, musste der
Feuerwehr-Chef bisher keinen Sachbezug zahlen. Das Thema ist noch nicht vom Tisch.
Von Thomas Hörmann
Innsbruck - Der Dienstwagen
von Berufsfeuerwehr-Chef
Helmut Hager sorgt weiterhin für Diskussionen im Innsbrucker Stadtmagistrat. Einerseits geht’s dabei um die
Zukunft — soll der künftige
Kommandowagen elektrisch
oder doch konventionell zu
den Einsätzen fahren? Andererseits wird auch die Vergangenheit beleuchtet. Zumal
Hager bisher keinen Sachbezug für seinen Dienstwagen
zahlte.
Hintergrund
Das geht aus der Beantwortung einer Anfrage zur
Berufsfeuerwehr hervor, die
der Innsbrucker Gemeinderat Gerald Depaoli (Gerechtes Innsbruck) im Frühjahr
eingebracht hat. „Hat es für
die Nutzung des Kommandofahrzeugs einen Sachbezug
gegeben?“, wollte der pensionierte Berufsfeuerwehrmann
Depaoli wissen. „Nein“, lautete die lapidare Antwort
der auch für die Feuerwehren zuständigen städtischen
Baudirektion. Das „Nein“
wird auch begründet. „Ist es
zulässig, Einsatzfahrzeuge,
wie etwa das Kommandofahrzeug des Branddirektors,
privat zu nutzen?“, war eine
weitere von Depaolis Fragen. „Einsatzfahrzeuge werden nicht privat genutzt. Das
Kommandofahrzeug dient
der Aufrechterhaltung der
Einsatzbereitschaft des Direktionsdienstes“, lautete die
Antwort, die allerdings durch
einen handschriftlichen Vermerk relativiert wird. „Wenn
er (der Branddirektor, Anm.)
Bereitschaft hat, dann kann
er es (das Kommandoauto)
auch mit nach Hause nehmen.“ Dafür sei kein Sachbezug erforderlich. Wie oft
Hager heim ins Unterland
bzw. dann wieder in die Arbeit fährt, wird nicht erläutert. Erwähnung findet nur
die Entfernung, die mit dem
Kommando-Fahrzeug jährlich zurückgelegt wird. Und
die lag in den vergangenen
drei Jahren zwischen 26.000
und 32.000 Kilometern.
Wie aus Rathaus-Kreisen
zu erfahren ist, sei das Thema
aber noch nicht vom Tisch.
Nach wie vor werde geprüft,
ob der Branddirektor das
Dienstauto nicht doch privat
genutzt habe und somit einen
Sachbezug zahlen hätte müssen. Der kann je nach Anzahl
der privat gefahrenen Kilometer mehrere hundert Euro
pro Monat ausmachen.
Auch beim Finanzamt soll
mittlerweile eine diesbezügliche Anzeige eingegangen
sein. „Ich war’s aber nicht“,
erklärt Gemeinderat Gerald
Depaoli.
Ebenfalls noch ungeklärt
ist die Frage, durch welches
Auto das bereits betagte
Kommandofahrzeug ersetzt
wird. Fest steht nur, dass der
ursprünglich in die Diskussion eingebrachte Audi Q8
E-Tron, ein Elektroauto im
Wert von 75.000 Euro, nicht
in Frage kommt. Laut Baudirektion soll ein Elektroantrieb „aus Umweltschutzgründen vertieft geprüft“
werden, das Fuhrparkmanagement der Berufsfeuerwehr empfiehlt allerdings
einen SUV mit Hybridantrieb in der Preisklasse von
etwa 50.000 Euro. Aber auch
ein „Verbrenner“ ist noch
nicht aus dem Rennen. Eine
weitere Variante wäre, ein
Elektrofahrzeug für ein Jahr
zu leasen. „Dann kann man
auch beurteilen, ob diese
Antriebsart für den Feuerwehrdienst tauglich ist“, sagt
ein Beamter. Bisher bestehen allerdings noch Zweifel,
ob ein E-Auto mit begrenzter Reichweite und langen
„Tankzeiten“ für Einsätze im
Winter, Nachteinsätze mit
voller Beleuchtung etc. geeignet wäre.
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Für den Fuhrpark der Berufsfeuerwehr wird ein neues Kommandofahrzeug gesucht.
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