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Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_08_28_Presse_OCR
- S.5
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Tiroler Tageszeitung
„Urne auf dem Privatgrundstück“‘, Seite 10
Urne auf dem
Privatgrundstück
Innsbruck, Wien —- Wer verstorbene Angehörige bestatten will, kann in Tirol seit
2003 Urnen auf dem eigenen
Grundstück beisetzen. Dazu
muss ein Antrag bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft gestellt werden. Seit
2013 — der Einführung elektronischer Akten - wurden
1470 Anträge genehmigt. Die
Tendenz sei vielerorts auf
niedrigem Niveau steigend,
heißt es vom Land Tirol.
In Innsbruck-Land waren
es 2013 bereits 15 bewilligte
Anträge, 2022 dann 34. Ähnlich die Entwicklung in den
anderen Bezirken, so etwa in
Lienz: Nach zwei Anträgen
2013 waren es im Vorjahr 16.
Die Zahlen seien jedoch in
Relation zu den im jeweiligen Bezirk Verstorbenen zu
sehen, heißt es. Abgelehnt
wurden Anträge in „ein paar
wenigen Fällen“. Gründe dafür seien etwa fehlende Unterlagen gewesen. Seit 2013
wurde die folgende Anzahl
an Anträgen in Tirol genehmigt: Bezirk Innsbruck-Land
302, Bezirk Schwaz 172, Bezirk Kitzbühel 280, Bezirk
Landeck 30, Bezirk Imst 114,
Bezirk Kufstein 275, Bezirk
Reutte 133, Bezirk Lienz 68,
Bezirk Innsbruck 100.
In den Bundesländern ist
die Beisetzung abseits von
Friedhöfen nicht einheitlich
geregelt. Was Voraussetzungen, Art der Beisetzung als
auch die Anlaufstelle für eine Bewilligung betrifft, sind
Unterschiede zu beachten. In
Niederösterreich besteht gar
die Möglichkeit einer Beisetzung einer Urne oder Aschekapsel in einem Gewässer.
Gemein ist allen Bundesländern, dass das Verstreuen
von Asche Verstorbener in
der Natur nicht erlaubt ist.
In Wien können Urnen —-
unter bestimmten Voraussetzungen - in privaten Begräbnisstätten bzw. in der
Wohnung untergebracht
werden. (APA)
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