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Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_06_2_Presse_OCR
- S.5
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Tiroler Tageszeitung
„Leerstand bleibt unter Verschluss“, Seite 4
Leerstand bleibt unter Verschluss
Innsbrucks Bürgermeister Johannes Anzengruber und Wohnungsstadtrat Georg Willi schweigen sich über die
eingelangten Wohnungsleerstandsmeldungen für 2024 aus. Fortführung der Abgabe 2026 bleibt offen.
Von Manfred Mitterwachauer
Innsbruck - Bis zum 30. April
hatten alle Immobilienbesitzer in Tirol Zeit, einen Wohnungsleerstand für das Jahr
2024 der jeweiligen Standortgemeinde zu melden. Eine Pflicht gemäß des seit
1. Jänner 2023 geltenden Tiroler Leerstandsabgabengesetzes. Als Leerstand gilt,
wenn Wohnungen über einen
durchgehenden Zeitraum
von mindestens sechs Monaten keine Hauptwohnsitzmeldung aufweisen. Der Ausnahmenkatalog ist umfangreich.
‚ ‚ Die Zahl der für
2024 eingegangenen Erklärungen kann
leider nicht bekannt
gegeben werden.“
Stadt Innsbruck
Hotspot beim Leerstand ist
Innsbruck. Die Landeshauptstadt hat schon vor Jahren den
„Wohnungsnotstand“ ausgerufen. Doch wie in Rest-Tirol
floppte die Leerstandsabgabe
in ihrem Premierenjahr auch
in der Landeshauptstadt. Für
2023 waren im vergangenen
Jahr schmale 248 Meldungen
eingegangen, davon wurde
in 209 Fällen ein Ausnahmetatbestand geltend gemacht.
N
Dle Fragen richten
su"h an Ämter, die
in der Finanzabteilung
und damit bei Bürgermeister Anzengruber
angesiedelt sind.“
Georg Willi
(Wohnungsreferent; Grüne)
Foto: Sarnger
Schätzungen gehen da-
von aus, dass der tatsächliche Wohnungsleerstand
in Innsbruck an der 7000er-
Marke kratzt.
Hat sich die Meldemoral
nun für 2024 in der Landeshauptstadt gebessert? Darüber kann auch einen Monat
nach Fristende bestenfalls
spekuliert werden. Denn Bürgermeister Johannes Anzengruber (JA) und Wohnungsreferent Vize-BM Georg Willi
(Grüne) schweigen sich auf
TT-Anfrage konsequent dazu
aus. Während Willi auf Anzengruber verweist, wird dort
die Devise „Verschlussakte“
ausgegeben. Offiziell heißt
es von Seiten der Stadt, dass
die „Zahl der für 2024 eingegangenen Erklärungen leider
nicht bekannt gegeben wer-
Wie viele Wohnungen in der landshwptstadt für das Jahr 2024 als „Leerstand“
gemeldet wurden, will die Innsbrucker Stadtführung nicht preisgeben. Foto: Szringe
den kann“. Die Grün-
de hierfür bleiben im Dunkeln. Pauschal heißt es aber
vom für Abgaben (Finanzen)
ressortzuständigen Anzengruber, dass in den allermeisten Fällen um Ausnahme
angesucht worden sei. Die
Abarbeitung und Überprüfung der Fälle „wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen“.
Neumeldungen rückläufig
Dass das Rathaus indes einen sehr genauen Überblick
über die Leerstandsmeldungen 2024 haben muss, legen
Auskünfte zu Detailergebnissen der Leerstandsmeldungen nahe, die aus dem Magistrat kurioserweise sehr wohl
preisgegeben werden. So seien 16 Erklärungen für „noch
nicht erfasste Objekte“ einge-
gangen, 14 davon mit Antrag
auf Abgaben-Ausnahme. Andererseits seien Objekte, die
2023 noch leer standen, bis
dato ohne Meldung für das
Folgejahr geblieben, heißt es:
„Die Zahl der neuen Meldungen ist damit stark rückläufig.“
Im Jahr 2024 wurden 83.460
Euro (für 2023) an Leerstandsabgabe eingenommen, heuer
seien es bisher 72.160 Euro.
„Duck dich“ scheint auch
das Motto im Rathaus zu lauten, geht es um die Fortführung der Leerstandsabgabe.
Aktuell Pflicht, lässt es der
Landesgesetzgeber den Kommunen ab 2026 frei, selbige
zu verlängern. Anzengruber
legt sich nicht fest. Über die
Abgaben entscheide der Budgetgemeinderat im Dezember, lässt er ausrichten.
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Bilanz 2023
Leerstandsmeldungen:
Laut einer Umfrage des
Landes Tirol unter den
Gemeinden im Vorfeld der
Novellierung des Leerstandsabgabengesetzes gingen für
das Jahr 2023 in Summe
1308 Leerstandsmeldungen
auf kommunaler Ebene ein.
Davon wurde wiederum in
1095 Fällen ein Ausnahmetatbestand gelten
Derart nahmen die Gemeinden in Folge 313.243 Euro
an Leerstandsabgabe ein.
Leerstandsschätzung:
Tirolweit geht die Statistik Austria von 68.000 Wohnungen
Ohne Wohnsitzmeldung aus.
Land legt
Basismiete
fest
Innsbruck — Bereits im
vergangenen März hat
der Landtag das Tiroler
Leerstandsabgabengesetz novelliert und damit auch verschärft. Ziel
war und ist es, der Abgabe mehr Lenkungseffekt zu geben. Und
zwar durch eine höhere monatliche Abgabe. Bis dato musste ein
Gemeinderat je nach
Wohnungsgröße aus einer gewissen Abgaben-
Ab 1. Jänner 2026 gilt
hierfür nun eine Verordnung des Landes über
die Festlegung eines so
genannten „Basismietwertes“, Schwarz-Rot
hat nun vergangenen
Dienstag selbige beschlossen — und für jede der 277 Gemeinden
einen eigenen Basismietwert/m? festgelegt.
Zu- und Abschläge kann
eine Gemeinde je nach
Wohnungsgröße und
Zustand (Baujahr) festlegen —- in Summe bis
zu 30 Prozent des Ausgangswerts. Um bei der
Berechnung eine (mathematische) Ungleichbehandlung hintanzuhalten, wurden auch
Schwellenwerte eingezogen — sozusagen Abgabenhöchstwerte. Für
Innsbruck reichen diese
von 161 € bis 469 €/Monat und Wohnung.
Der große Haken
bleibt: Jede Kommune
kann (gesetzlich) wieder
selbst entscheiden, ob
sie die Abgabe beibehält
oder abschafft. (mami)