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Jahr: 2025

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- S.21

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Kronenzeitung

„< /

/ Solch üppige Grundstücksreserven wie die Klosterwiese der Barmherzigen Schwestern

——
*

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„Notstand bei Grundstücken?“, Seite 27

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232208

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hat die Stadt Innsbruck nicht (mehr)

Notstand bei Grundstücken?

Die Stadt Innsbruck will private Grundflächen für sozialen Wohnbau heranziehen - doch

wie viele hat sie noch selbst in ihrem Besitz? Das ergab eine Anfrage der Stadt-FPÖ.

private Grundstücke, in

Summe 132.000 Quadratmeter, verhängte wie berichtet die Stadt Innsbruck
im März. Die 26 betroffenen
Eigentümer Ssollen einen
Teil der Flächen günstig an
die Stadt abtreten, damit
diese dort Sozialen Wohnbau betreiben kann — so weit
der, Plan. Die Innsbrucker
FPO wollte nun mittels
Dringendem Antrag von
BM Johannes Anzengruber
(JA) wissen, wie es um die
eigenen Grundstücksreserven der Stadt bestellt ist.

„Es muss davon ausgegangen werden, dass eine absolute Notsituation Vvorherrscht, die so einen massiven Eingriff in das Eigen-

E ine Bausperre über 78

tumsrecht rechtfertigt“, begründet Innsbrucks FP-
Stadtrat Markus Lassenberger die Anfrage.

BM Anzengruber teilt dazu mit, dass eine Auflistung
sämtlicher Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes,
die im Eigentum der Stadt
Innsbruck stehen, „aufgrund
des dazu benötigten Arbeitsaufwandes und der Dringlichkeit der Anfrage nicht
möglich“ sei. Was es aber
gibt, ist eine Auflistung aller
unbebauten, rechtskräftig
zur Wohnnutzung gewidmeten Flächen im Stadtgebiet.

Demnach verfügt die
Stadt über erhebliche Baulandreserven in Form von 29
Grundstücken, die zusammen rund 32.343 Quadrat-

meter groß sind. Diese befinden sich im Eigentum von
1IG, Stadt Innsbruck und
NHT und sind nahezu über
das gesamte Stadtgebiet verteilt. Größer als die für Privatgrundstücke festgelegte
Mindestgröße von 2500 m*
sind aber nur drei davon.

Wenn nun alle für eine
Vorbehaltsfläche erforderlichen Kriterien angelegt werden, so bleibt überhaupt nur
noch ein einziges, 1199 m*
großes Grundstück in Hötting übrig. Dieses ist bereits
zu 100 Prozent als Vorbehaltsfläche definiert.

Die anderen Areale seien
nicht für eine Festlegung als
Vorbehaltsfläche geeignet,
„weil bereits vergleichbare
öffentliche Zielvorgaben im

Seite 21 von 55

Raumordnungskonzept
roko gelten, zum Beispiel
Bauerwartungsland (BE-Gebiet) mit Sonderanforderungen im öffentlichen Interesse, sodass keine nochmalige
Festlegung erforderlich ist“.

Zum anderen laufen bereits Projektentwicklungen
und/oder Bauverfahren für
geförderten Wohnbau. Welche das sind, wird nicht konkret aufgelistet.

Die anderen städtischen
Flächen seien entweder zu
klein, für andere Zwecke
vorgesehen (z.B. Promenade, unterbaut durch Tiefgarage etc.) oder „aufgrund
von Zuschnitt oder Lage
nicht geeignet“ für den verdichteten, geförderten Mietwohnbau. Philipp Neuner