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Jahr: 2025

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- S.37

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20er

KEIN
DACH
FÜR

NIEMANDEN

Die Stadt Innsbruck bekennt sich zur
Erklärung der Rechte obdachloser
Menschen. Was es damit auf sich
hat, wie das helfen soll und wer

die Menschen sind, die in prekärer
Situation leben oder lebten.

Text: YANNICK VOITHOFER

nnsbruck glänzt mit seinen gepflegten

Plätzen, schmucken Bauten und ge-

trimmten Gärten. Eingerahmt wird die
Stadt von einer bezaubernden Bergwelt, die
vornehmlich im Winter Menschen aus aller
Welt anlockt. Wenn die Sonne strahlt und der
Schnee der Nordkette blendet, versammeln
sich hunderte Menschen am Inn, am Marktplatz, im Hofgarten. Verschwindet das letzte
Licht hinter den Bergkämmen, ziehen sie sich
zurück in beheizte Wohnungen, WGs, vielleicht gar Häuser oder Villen, um Finsternis
und Kälte in wohlig warmen Decken zu begegnen. Innsbruck hat zweifelsohne Lebensqualität. Aber gilt das auch für jene Menschen,
die abends keine Tür hinter sich zuschließen
können? Wer auf Notunterkünfte angewiesen
oder gezwungen ist, im Freien zu übernachten,
dessen Rechte werden oft übersehen.

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Vielmehr noch: Häufig wird gegen Menschen,
die im öffentlichen Raum leben oder leben müssen, gezielt oder verschleiert vorgegangen, um
deren Präsenz aus dem Stadtbild zu verdrängen.
Dazu gehören unter anderem abwehrende Architektur, die Liegen und Sitzen verunmöglichen
soll, Nächtigungsverbote und teils selektive Alkoholverbote. So hat die Stadt Innsbruck zum
Beispiel in der Maria-Theresien-Straße (seit
2008) oder am Wiltener Platzl (seit 2019) cine Alkoholverbotszone eingeführt. In den dortigen
Gastgärten kann aber sehr wohl Alkohol bestellt
und konsumiert werden. Die gesamte Innenstadt
unterliegt zudem seit 2017 einem Nächtigungsverbot. Auch die wenigen Einnahmequellen, die
Menschen in prekären Lebenssituationen bleiben, werden eingeschränkt. In Tirol ist ausschließlich stilles Betteln erlaubt. Wo dieses aufhört und als aufdringlich oder gewerbsmäßiges