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Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_29_Presse_OCR
- S.9
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Tiroler Tageszeitung
„Attacke auf MÜG-Beamten? Freispruch im Zweifel“, Seite 5
Attacke auf MÜG-Beamten?
Freispruch im Zweifel
Innsbruck - Wegen versuchten Widerstandes gegen die
Staatsgewalt und Körperverletzung war gestern am Landesgericht ein 66-Jähriger
angeklagt. Schon zu seinen
Vermögensverhältnissen gab
sich der Angeklagte vor Richterin Heide Maria Paul zugeknöpft und erklärte: „Ich gehe
auch nicht davon aus, dass ich
hier etwas zu zahlen hätte!“ Der
Tiroler sollte Recht behalten.
Ende Jänner hatte der Mann
mit seinem Campingbus in
der Innsbrucker Innenstadt
umdrehen wollen, wobei der
Motor abgestorben war. Just
in dem Moment hatte die Lebensgefährtin des Mannes
angerufen, wo er denn bleibe.
Als der Lenker wieder aufgelegt hatte, stand jedoch schon
ein Beamter der Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG)
am Seitenfenster, reklamierte
unerlaubtes Halten und wollte es bei einer Verwarnung
belassen. Aufgrund der Uneinsichtigkeit des 66-Jährigen
kippte die Situation aber doch
in Richtung Anzeige. Als der
Beamte gerade hinter dem
Verbotenes Halten sollte eine
Anzeige zur Folge haben.
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Bus das Kennzeichen notierte,
setzte dieser mit einem Ruck
zurück, der Beamte musste
zur Seite springen.
Dass der 66-Jährige noch
geschimpft hatte, dass der
Einsatzwagen hinter ihm stehe und so ja die Wegfahrt verhindere, war für Verteidigerin Christina Haslwanter der
Beweis, dass hier keinerlei
Vorsatz auf einen Widerstand
vorgelegen hatte. So beschwor
auch der Angeklagte, dass er
den Beamten hinter seinem
vollgeräumten Bus schlicht
nicht gesehen habe: „Ich
dachte, der sitzt schon lange
wieder im Einsatzwagen!“
Wenig glaubwürdig für die
damalige Kollegin des Beamten, im Zweifel aber nicht zu
widerlegen — Freispruch. (fell)
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