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Jahr: 2025

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Tiroler Tageszeitung

„Zum Schutz der Beamten kommt ein Mobbing-Verbot“, Seite 4

Zum Schutz der Beamten
kommt ein Mobbing-Verbot

Umgangsformen im Landes- und Gemeindedienst sollen noch bewusster
gemacht werden. Disziplinarrecht wird deshalb deutlich verschärft.

Von Peter Nindler

Innsbruck - Die Landesverwaltung und die 277 Gemeinden bzw. Städte sind
der größte Arbeitgeber im
Land. 14.500 Menschen
sind im Land, in den Musikschulen, am Landesverwaltungsgericht und in den
Gemeindestuben beschäftigt. Die Arbeitswelt hat sich
im öffentlichen Dienst ebenfalls verändert, deshalb passt
die schwarz-rote Landesregierung die Verhaltensregeln und Umgangsformen
an. Vorrangig geht es um das
Disziplinarrecht, an erster
Stelle stehen jedoch die Bewusstseinsbildung und ein
gutes Miteinander. Die Bediensteten sollen sich respektvoll begegnen.

Respektvolles Miteinander

Das Land will damit nicht
auf konkrete Vorkommnisse
reagieren, vielmehr sensibilisieren, wie gegenüber der
TT betont wird. Denn derzeit enthält weder das Landesbedienstetengesetz noch
das Landesbeamtengesetz
eine ausdrückliche Regelung,
welche die Art und Weise
des Umgangs von Bediensteten miteinander bzw. den
allgemeinen „Betriebsfrieden“ zum Inhalt hat. Genereil wird mit dem Schutz der
Beamtenschaft argumentiert.
Mobbing, also die absichtlichen, gezielten und wiederholten Angriffe auf Personen
oder Gruppen mit dem Ziel,
die Opfer sozial auszugrenzen oder zu isolieren, soll verhindert werden.

Um Mobbing künftig zielsicher und schnell unterbinden und ahnden zu können,
um die Informiertheit sowie
Bewusstseinsbildung unter den Bediensteten zum
Thema Mobbing zu fördern,
wird das Verbot verankert.
Und gleichzeitig gegenüber
den Mitarbeitern klargestellt,
dass es sich bei einem derartigen Verhalten um eine

P
Laut einer Umfrage waren 36,1 Prozent der österreichischen Bevölkerung zwischen 18 und 65 Jahren bereits
Opfer von Mobbing. Viele davon am Arbeitsplatz.

Dienstpflichtverletzung handelt, weshalb die neue Bestimmung eine eindeutig formulierte Verpflichtung der
Bediensteten zum achtungsund respektvollen Umgang
miteinander vorsieht.

‚ Mit der Übernahme
der bundesrechtlichen Regelung soll auch

für das Landesdienstrecht ein ausdrückliches
Mobbingverbot geschaffen werden.“

Land Tirol

Entsprechend dieser Vorgabe heißt es dazu in der
Gesetzesnovelle: „Der Vertragsbedienstete hat seinen
Vorgesetzten, Mitarbeitern
und Kollegen mit Achtung zu
begegnen und zu einem guten Funktionieren der dienstlichen Zusammenarbeit beizutragen. Er hat im Umgang
mit seinen Vorgesetzten,
Mitarbeitern und Kollegen
Verhaltensweisen oder das

Schaffen von Arbeitsbedingungen zu unterlassen, die
deren menschliche Würde
verletzen oder dies bezwecken oder sonst diskriminierend sind.“ Ein gutes Arbeitsklima sei wesentlicher
Bestandteil einer erfolgreichen Mobbingprävention,
empfehlen auch Experten.

Im Bundesdienst gibt es bereits seit 2009 ein Mobbingverbot, Land Tirol und die
Gemeinden ziehen mit einiger Verspätung nach.

Strengeres Disziplinarrecht

Gleichzeitig fasst das Land
das Disziplinarrecht enger:
Analog zur Suspendierung
erfolgt nun auch bei der vorläufigen Suspendierung eine
Kürzung des Monatsbezugs
um ein Drittel. Weiters soll
die Möglichkeit geschaffen
werden, einen Beamten im
Fall eines anhängigen Disziplinarverfahrens auch ohne
seine Zustimmung über den
Zeitraum von 90 Tagen hinaus dienstzuzuteilen, weil
die Dienstzuteilung ein

Seite 6 von 11

Foto: (Stock

Mobbing

2,1 Millionen Erwachsene betroffen: Laut einer
Studie sind in Österreich
2,1 Millionen Erwachsene
schon einmal von Mobbing

gelinderes Mittel im Vergleich
zur Versetzung darstellt.

Finanziell gibt es darüber
hinaus Änderungen: Verhängt
eine Disziplinarkommission
Geldbußen und Geldstrafen,
können diese nach einer Bewilligung in bis zu 36 Raten
gezahlt werden. Mit der Herabsetzung auf höchstens 24
Ratenzahlungen wird der Zeitraum für die Bezahlung der
Strafe auf zwei Jahre verkürzt.

Rund fünf bis zehn Disziplinarverfahren werden jährlich
in der Tiroler Landesverwaltung eingeleitet.